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      Ladeeinrichtung

      Für Elektrofahrzeuge

      Ladeeinrichtung
      Ladeeinrichtung

      Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge jeder Größe sind beim zuständigen Netzbetreiber anmeldepflichtig und bei höheren Leistungen sogar zustimmungspflichtig. Es gelten folgende Grenzen für Ladeeinrichtungen am Netzanschluss:

      Ladeeinrichtung anmeldepflichtig zustimmungspflichtig
      Summenbemessungsleistung ≤ 12 kVA  ja nein
      Summenbemessungsleistung  > 12 kVA ja ja

       

      Beispiel 1:

      Wird zu einer am Netzanschluss vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere mit 11 kVA installiert, beträgt die Summenbemessungsleistung 22 kVA.

      Die zweite Ladeeinrichtung ist anmelde- und zustimmungspflichtig.

       

      Beispiel 2:

      Wird zu einer am Netzanschluss vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere mit 11 kVA installiert und durch ein Leistungsmanagement auf eine maximale Netzentnahmeleistung von insgesamt 11 kVA begrenzt, beträgt die Summenbemessungsleistung der beiden Ladeeinrichtungen 11 kVA.

      Die zweite Ladeeinrichtung ist nur anmeldepflichtig.

      Beträgt die Summe der max. Netzentnahmeleistung von Ladeeinrichtungen am Netzanschluss (Summenbemessungsleistung) mehr als 100 kW, gelten gemäß unserer Technischen Anschlussbedingungen (TAB) weitere Anforderungen (z.B. Fernsteuerung).


      Anmeldung einer fest installierten Ladeeinrichtung

      Die Anmeldung einer fest installierten Ladeeinrichtung erfolgt ausschließlich über einen Elektroinstallateur. Dieser überprüft Ihre elektrische Anlage auf den aktuellen Stand und meldet die Ladeeinrichtung über unser IT-Portal für Elektrofachfirmen an.

      Sie wollen einen KfW–Zuschuss und benötigen unsere Vorgaben zur Steuerung von Ladeeinrichtungen?


      Anmeldung einer mobilen Ladeeinrichtung

      Mobile Ladeeinrichtungen sind Ladeeinrichtungen mit einer Steckverbindung (z.B. CEE-Drehstromstecker). Diese können überall mitgenommen und an einer Drehstrom- oder einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Sie können diese ohne Elektroinstallateur anmelden.

      Mobile Ladeeinrichtung anmelden

      Schnell & bequem online

      Klicken Sie einfach auf den Button und füllen Sie das Formular aus. Nach interner Prüfung erhalte Sie ein Bestätigungsschreiben bzw. einen Netzanschlussvertrag.

      Ladeeinrichtung anmelden

      Kostentragung

      Durch die Ladeeinrichtung erhöht sich die benötigte Leistung an Ihrem Netzanschluss. Die Gesamtleistung wird anhand der Anmeldung von Ihrem Elektroinstallateur ermittelt. Vom Netzbetreiber können Kosten anfallen:

       

      1. Sofern die vertragliche Gesamtleistung am Niederspannungs-Netzanschluss 30 kW überschritten wird. Es fällt der sogenannte Baukostenzuschuss an.
      2. Bei einer erforderlichen Netzanschlussverstärkung aufgrund einer Leistungserhöhung.

       

      Durch den Einsatz eines kundeneigenen Leistungsmanagements kann die Gesamtleistung der Ladeeinrichtungen begrenzt werden. Der Baukostenzuschuss und die Kosten für eine eventuelle Netzanschlussverstärkung werden reduziert oder entfallen vollständig.

      Bei Einfamilienhäusern fallen in der Regel durch den Anschluss einer einzigen 11 kVA Ladeeinrichtung keine Kosten an.

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