Die Fernsteuerbarkeit ist gesetzlich geregelt. Als Anlagenbetreiber müssen Sie Ihre Photovoltaik-, Biogas-, Biomasse- oder KWK-Anlage o. Ä. technisch so einrichten, dass Direktvermarktungsunternehmen oder andere Personen, an die Sie Ihren Strom verkaufen…
…die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen und
…die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann sowie
…dem Direktvermarktungsunternehmer oder der anderen Person, an die der Strom veräußert wird, erlauben, jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen und ebenfalls die Befugnis einräumen
…die Einspeiseleistung ferngesteuert in einem Umfang zu reduzieren, der für eine bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms erforderlich und nicht nach den genehmigungsrechtlichen Vorgaben nachweislich ausgeschlossen ist.
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) bietet Ihnen als Dienstleister an, die Steuerung sowie Istwert-Übertragung für den Direktvermarkter zu übernehmen.