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      Häufig gestellte Fragen

      Alle wichtigen Fragen & Antworten rund um das Thema Zähler

      Häufig gestellte Fragen
      Häufig gestellte Fragen

      Sie haben Fragen zu digitalen Stromzählern? Wir haben die Fragen, die am häufigsten an uns herangetragen werden, hier für Sie beantwortet.

      • Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Umstellung auf digitale Stromzähler?

        • Die Grundlage für die Umstellung auf digitale Stromzähler bildet das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches am 02.09.2016 in Kraft getreten ist.
        • Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet die Messstellenbetreiber zur Ausstattung aller Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Die Umstellung begann 2017 und muss spätestens bis 2032 abgeschlossen sein.
      • Was sind die Vorteile der digitalen Stromzähler?

        • Die Bundesregierung verspricht sich von der Einführung digitaler Stromzähler eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
        • Ein digitaler Stromzähler senkt nicht automatisch den Verbrauch, sondern spart erst dann Stromkosten, wenn sich das eigene Verbrauchsverhalten ändert. Die Idee ist also, den Verbraucher durch transparente Messdaten zum Stromsparen anzuhalten. Laut einer Kosten-Nutzen-Analyse, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt wurde, kann das jährliche Einsparpotenzial – je nach jährlichem Stromverbrauch – bis zu 40 Euro betragen.
        • Der Vorteil des digitalen Stromzählers gegenüber handelsüblichen Verbrauchsmessgeräten für die Steckdose besteht darin, dass auch Geräte ohne Netzstecker wie z. B. elektrische Durchlauferhitzer, Elektroherde und die Beleuchtung erfasst werden.
        • Digitale Stromzähler sind gegenüber mechanischen Zählern lautlos.
        • Das intelligente Messsystem bietet zusätzlich die Möglichkeit, aus den Zählerständen Verbrauchsinformationen für die Kunden zu erstellen. Mit Hilfe dieser Informationen können Einsparpotenziale genauer erkannt werden. Die Daten bieten die Grundlage für neue Produkte und Dienstleistungen der Energielieferanten wie etwa zeit- und lastvariable Tarife oder intelligente Haussteuerung.
        • Bei einem intelligenten Messsystem muss niemand mehr vor Ort den Zählerstand ablesen.
      • Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

        • Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, welcher in einer zusätzlichen Displayzeile wahlweise die aktuelle Leistung oder den Verbrauch des letzten Tages, der letzten 7 Tage, der letzten 30 Tage, der letzten 365 Tage und seit der letzten Rückstellung anzeigen kann. Diese Displayzeile kann vom Kunden nur durch die Eingabe eines PIN eingeblendet werden. Die Daten werden innerhalb des Zählers für 24 Monate gespeichert.
        • Eine moderne Messeinrichtung (mME) hat kein Kommunikationsmodul und kann folglich gemessene Daten nicht elektronisch an Dritte weiterleiten.
        • Eine moderne Messeinrichtung (mME) besitzt eine für den Kunden zugängliche Schnittstelle, um – nach Freischaltung durch die PIN – die Messwerte für eigene Anwendungen z. B. einem Smart-Home-System zu nutzen.
      • Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

        • Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einen Basiszähler und als Kommunikationseinheit einem angebundenen Smart-Meter-Gateway (SMGW).
        • Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) überträgt den Zählerstand verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung an den autorisierten Smart-Meter-Gateway-Administrator.
        • Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Intelligente Messsysteme sind damit Ausgangspunkt für neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung, die dem Stromkunden mehr Energieeffizienz, Komfort und Sicherheit bieten.
      • Wann ist für mich eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) vorgesehen?

        • Mit welchem digitalen Stromzähler die Messstelle ausgerüstet wird, hängt vom jährlichen Stromverbrauch bzw. von der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage ab.
        • Zur Eingruppierung des Stromverbrauches dient der Durchschnitt aus den letzten drei abgerechneten Jahresverbräuchen.
        • Kriterien für Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung (mME):
          • Alle Verbrauchsgruppen mit einem Verbrauch ≤ 6.000 kWh/a.
          • Erzeugungsanlage mit einer Einspeiseleistung ≤7 kW
          • Der Messstellenbetreiber kann soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar auch in diesen Fällen gegebenenfalls ein iMSys einbauen.
        • Kriterien für Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem (iMSys):
          • Letztverbraucher mit einem Verbrauch > 10.000 kWh/a (ab 2020 > 6.000 kWh/a)
          • Erzeugungsanlage mit einer Einspeiseleistung > 7 kW
          • Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z. b. Speicherheizungen, Wärmepumpen) vor der Teilnahme am Flexibilitätsmechanismus nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes – dieser muss allerdings erst noch vom Gesetzgeber ausgestaltet werden
      • Wie wird der Daten- und Verbraucherschutz gewährleistet?

        • Die Sicherheit der Messgeräte wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert.
        • Bei mME werden alle Daten nur im Zähler abgespeichert. Die Anzeige ist durch eine PIN geschützt, die nur dem Anschlussnutzer mitgeteilt wird. Der Anschlussnutzer kann den Datenspeicher beim Auszug löschen.
        • Beim iMSys werden die Daten nur verschlüsselt versendet. Somit wird gewährleistet, dass nur berechtigte Empfänger diejenigen Daten erhalten, die sie für ihre Arbeit benötigen, oder zu deren Empfang und Verarbeitung der Kunde sie beauftragt und ermächtigt hat. Der Gateway-Administrator verwaltet und überwacht die ordnungsgemäße Datenübertragung. Er ist die einzige Instanz, die im Gateway einstellen kann, wer wann welche Daten erhält. Er muss ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) nach ISO 27001 einrichten und sich zertifizieren lassen. LVN hat hierzu die Westenergie Metering GmbH beauftragt.
        • Alle Daten werden nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung und den Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert und auch wieder gelöscht.
      • Können Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer die Ausstattung der Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys) verhindern?

        • Im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist es nicht vorgesehen, dass ein Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer die Ausstattung einer Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys) ablehnt (vgl. § 36 (3) MsbG).
        • Alle Messstellenbetreiber sind gleichermaßen zur Ausstattung mit digitalen Zählern verpflichtet.
        • Die Ausstattung mit digitalen Zählern erfolgt unabhängig vom jeweiligen Lieferant (Stromversorger)
      • Wie hoch sind die jährlichen Messentgelte?

        • Für die Messentgelte für eine moderne Messeinrichtung (mME) oder einem intelligenten Messsystem (iMSys) sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Preisobergrenzen vorgegebenen.
        • Für eine moderne Messeinrichtung (mME) beträgt das maximal zulässige Jahresentgelt 20,- Euro brutto.
        • Für ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist das maximal zulässige Jahresentgelt nach dem Jahresverbrauch gestaffelt. Es beträgt bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh 100,- Euro brutto und kann bei einem Jahresverbrauch von mehr als 50.000 kWh/Jahr auf bis zu 200,- Euro brutto ansteigen.
        • Die Messentgelte der LVN sind veröffentlicht in der Rubrik "Übersicht über Netzentgelte"
        • In der Regel werden die Messentgelte zusammen mit den Netznutzungsentgelten dem Lieferanten in Rechnung gestellt, den der Kunde mit der Stromlieferung beauftragt hat. Ob sich die durch die Ausrüstung mit einem digitalen Stromzähler geänderten Messentgelte überhaupt auf den Endkundenpreis auswirken und wenn ja, in welcher Höhe, ist abhängig vom jeweiligen Lieferant und vom gewählten Stromtarif. Auskunft dazu erteilt der der Lieferant (Stromversorger).
      • Wie setzt die LEW-Verteilnetz GmbH (LVN) die Umstellung auf digitale Stromzähler um?

        • LVN ist in der Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Netzgebiet von LVN für die Umsetzung der Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zuständig.
        • Seit 2017 werden von LVN bei allen Neuanlagen, Anlagenmodernisierungen und Auswechslungen nur noch moderne Messeinrichtungen (mME) eingebaut. Der Zählereinbau oder Zählerwechsel erfolgt in diesen Fällen durch einen von LVN beauftragten Dienstleister, dem Kunden entstehen in diesen Fällen keine zusätzlichen Wechselkosten.
        • Der Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) startet ab der Geräteverfügbarkeit (frühestens Mitte 2020).
      • Ändern sich die Ansprechpartner der Kunden bzw. gibt es weitere?

        Die Ansprechpartner der Kunden bleiben auch nach einer Ausstattung mit digitalen Zählern gleich.

      • Wie erfolgt der Einbau von modernen Messeinrichtung (mME) oder intelligenten Messsystemen (iMSys)?

        • Bei der Ausstattung mit digitalen Zählern arbeitet LVN mit Dienstleistern zusammen. Die Einbauzeit beträgt etwa 30 Minuten. Dabei kann es zu einer kurzen Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Der Einbautermin wird in einem separaten Anschreiben und mindestens zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben.
        • Für den Einbau einer modernen Messeinrichtung (mME) muss in der Regel keine bauliche Veränderung der Kundenanlage vorgenommen werden. Grundsätzlich passen die neuen Zähler auf den Zählerplatz der bisherigen Zähler. Nachträgliche Veränderungen am Zählerplatz (z. B. angebrachte Verkleidungen) können eventuell den Wechsel verhindern.
        • Beim Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) muss zusätzlich zum jeweiligen Basiszähler pro Gebäude mindestens ein Smart Meter Gateway installiert werden, Hierfür ist entweder in neuen Zählerplätzen schon ein Platz im Zählerschrank vorgesehen, oder es wird auf dem Basiszähler befestigt. Für die Datenübertragung muss eine kleine Mobilfunk-Antenne angebracht werden. Für die Datenübertragung ist kein Internetanschluss erforderlich. Ein ggf. vorhandener Internetanschluss kann nicht genutzt werden.
      • Wer zahlt den Eigenverbrauch der digitalen Stromzähler?

        Alle Messgeräte greifen ihre selbst benötigte Energie vom Verteilnetz vor der Messung der Kundenenergie ab.

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