Wichtige Infos für Messstellenbetreiber & unsere Partner im LVN-Netzgebiet
Sie wollen als Messstellenbetreiber tätig werden? Dann müssen Sie gemäß § 9 des Messstellenbetriebsgesetzes mit uns als Netzbetreiber abschließen. Hierfür sieht die Bundesnetzagentur ein Standardrahmenvertrag vor.
Die Vertragstexte sind bundesweit für alle Marktbeteiligten einheitlich vorgegeben und veröffentlicht. Wir sehen aus diesem Grund von einer Vertragsunterzeichnung ab.
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