1. Allgemeine Beschreibung
Die LVN – eine Tochtergesellschaft der Lechwerke AG – sorgt als regionaler Verteilnetzbetreiber für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Stromnetzes und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Bei der LVN sind alle Aktivitäten der Stromverteilung gebündelt. Darunter fallen unter anderem die Planung, die Errichtung, die Instandhaltung, der Betrieb und der Ausbau des Verteilnetzes, der dazugehörigen elektrischen Betriebsmittel sowie der Messstellenbetrieb. Das Netzgebiet der LVN umfasst Bayerisch-Schwaben sowie Teile Oberbayerns.
Die LVN bietet seinen Netzkundinnen und Netzkunden die Möglichkeit, verschiedene digitale Antrags- oder Anfragestrecken auf den Webseiten der LVN zu nutzen. Darunter fallen etwa die digitale Beantragung und Anfragen zum Netzanschluss und die Netzvoranfrage.
2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich für uns die LVN aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), abgeleitet aus dem European Accessibility Act (EAA).
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmt rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Das BFSG setzt die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um, den sogenannten "European Accessibility Act" (EAA). Daneben gibt es eine Rechtsverordnung zum BFSG, die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die Verordnung legt spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest.
