Genehmigungsverfahren für die Stromleitung
Sobald die LVN alle Trassenvarianten eingehend geprüft hat, legt sie eine Antragstrasse fest. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung stellt die LVN sämtliche bis dahin vorliegende finale Planungen sowie die möglichen Trassenvarianten vor. Die öffentliche Informationsveranstaltung wird am 11. November 2026 in der Wandelhalle des Sportzentrums Landsberg am Lech stattfinden. An Themenstationen können Sie die vorliegenden Planungsunterlagen einsehen und Fragen zu Varianten, möglichen Maststandorten und Auswirkungen vor Ort stellen.“
Parallel dazu beginnt die LVN mit Verhandlungen über Dienstbarkeiten und Entschädigungen. Wenn alle Planunterlagen ausgearbeitet sind, reicht die LVN den Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Oberbayern, ein. Damit beginnt das offizielle Genehmigungsverfahren, das Planfeststellungsverfahren.
Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Sind diese vollständig, werden sie öffentlich ausgelegt: Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen dann einsehen und Stellungnahmen oder Einwendungen einreichen. Anschließend prüft und wägt die Behörde alle vorgebrachten Belange ab – gegebenenfalls muss die LVN die Unterlagen überarbeiten. Gibt es keine weiteren Bedenken, erteilt die Behörde den Planfeststellungsbeschluss. Erst danach darf die LVN mit den Bauarbeiten beginnen.