Im Falle einer kontrollierten Lastabschaltung weisen die Übertragungsnetzbetreiber die Verteilnetzbetreiber an, vorübergehend Last in vorgegebener Höhe vom Netz zu nehmen, also kontrolliert abzuschalten. Die Abschaltung durch die Verteilnetzbetreiber erfolgt ausschließlich nach netztechnischen Gesichtspunkten und diskriminierungsfrei. Das heißt, es wird nicht nach unterschiedlichen Kundengruppen im Netz unterschieden, sondern eine Lastabschaltung würde alle Netzkunden in einem bestimmten Gebiet gleich betreffen. Sie werden von den Verteilnetzbetreibern rollierend durchgeführt, d.h. alle zwei Stunden wechseln die Gebiete, die abgeschaltet werden.