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Ist bei Ihnen der Strom ausgefallen?

Die LEW Verteilnetz (LVN) ist für Stromausfälle und Störungen im Netzgebiet zuständig. Unsere kostenlose Störungshotline erreichen Sie rund um die Uhr, auch am Wochenende oder an Feiertagen:

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© LEW Verteilnetz 2026

Stromausfall bei der LEW Verteilnetz melden

Sie erreichen unsere Störungshotline rund um die Uhr

Störungshotline: 0800 539 638 0

Bitte wählen Sie die 112 (Notruf) bei akuter Gefahr für Menschenleben, Brand oder medizinischen Notfällen.

Bevor Sie anrufen: Hausinstallation prüfen

Bei Ihnen zu Hause ist der Strom ausgefallen? Die Ursache liegt nicht immer im öffentlichen Stromnetz.

Ein kurzer Check zeigt, ob ein Elektrofachbetrieb Ihre Hausinstallation prüfen sollte oder ob Sie den Stromausfall über unsere Störungshotline melden können:

Sicherungen checken

Ein FI-Schalter oder eine Sicherung sind ein wichtiger Schutzmechanismus.

  • Prüfen Sie beim Stromausfall den Sicherungskasten auf Geruch oder Geräusche.

  • Stellen Sie zudem sicher, dass weder Kabel noch Elektrogeräte durch Anbohren oder einen Wasseraustritt beschädigt wurden.

  • Wenn Sie diese Gefahren ausschließen können, legen Sie den Schalter einmalig wieder ein.

  • Springt er sofort wieder raus? Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir, keine eigenen Eingriffe vorzunehmen. Lassen Sie die Situation durch einen Elektrofachbetrieb prüfen und warten Sie das Ergebnis der Überprüfung ab.

Nachbarschaft prüfen

  • Prüfen Sie, ob auch Ihr Umfeld von der Störung betroffen ist.

  • Sehen Sie nach, ob in benachbarten Gebäuden Licht vorhanden ist oder fragen Sie gegebenenfalls bei Ihren Nachbarn nach. Achten Sie außerdem auf die Straßenbeleuchtung in Ihrer Umgebung.

  • Sind mehrere Gebäude oder die öffentliche Beleuchtung betroffen, kann dies auf eine Störung im Versorgungsnetz der LVN hindeuten.

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Hinweis

Sollten Sie eine Störung im Stromnetz vermuten, wählen Sie bitte direkt unsere 
Störungshotline: 0800 539 638 0.

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Geplante Stromunterbrechungen

Für unsere Kunden hat eine sichere und zuverlässige Stromversorgung oberste Priorität – deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Instandhaltung, Erneuerung und dem Ausbau unseres Stromnetzes. Wenn Sie von einer geplanten Stromunterbrechung betroffen sind, informiert Sie die LEW Verteilnetz vorab schriftlich. Grundlage dafür ist § 17 NAV zur Unterbrechung der Anschlussnutzung.

Sollte der Strom außerhalb dieses angekündigten Zeitraums ausfallen oder nach Abschluss der Arbeiten nicht wiederkehren, rufen Sie bitte die Störungshotline an.

So verhalten Sie sich bei einem Stromausfall richtig

Bei einem Stromausfall im Netzgebiet der LVN arbeiten wir daran, die Versorgung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Bis der Strom wieder da ist, helfen Ihnen folgende praktischen Tipps:

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Notbeleuchtung bereithalten

Nutzen Sie batteriebetriebene Taschenlampen oder Akkulampen. Meiden Sie offenes Feuer durch Kerzen.

Wenn es unumgänglich ist, stellen Sie die Kerzen auf eine feuerfeste Unterlage und lassen Sie diese niemals unbeaufsichtigt.

Hinweis: Schalten Sie ein batteriebetriebenes Radio an oder verwenden Sie Ihr Handy, um sich über Nachrichten zum Stromausfall zu informieren!

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Einspeiseanlage vom Netz nehmen

Trennen Sie Ihre Anlage (Photovoltaik, Balkonkraftwerk, Wasserkraft, Biomasse etc.) rasch vom Netz. Das geht entweder über einen Schalter oder indem Sie die Sicherungen herausnehmen.

Schalten Sie die Anlage erst wieder ein, wenn der Strom dauerhaft zurückgekehrt ist.

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Größere Elektrogeräte zum Brandschutz ausschalten

Schalten Sie Herd, Bügeleisen und elektrische Werkzeuge direkt aus. Das verhindert Brände, wenn die Geräte bei der Stromrückkehr unbemerkt heiß werden. 

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Empfindliche Elektronik vor Überspannung schützen

Trennen Sie beispielsweise Fernseher, PC und Router vom Stromnetz oder schalten Sie diese vorübergehend aus.

Das schützt die Komponenten, falls es beim Wiederherstellen der Stromversorgung zu Spannungsspitzen kommt.

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Wärme im Raum halten

Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, um die Raumwärme während des Stromausfalls zu sichern. Nutzen Sie auch Decken und warme Kleidung.

Achtung: Betreiben Sie Campingkocher, Gasgrills oder mobile Heizgeräte für den Außenbereich niemals in Innenräumen, da Erstickungsgefahr besteht.

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Kühlgeräte geschlossen halten

Lassen Sie Kühlschrank und Gefriertruhe während der Störung ungeöffnet, um die Kälte möglichst lange zu halten.

Prüfen Sie leicht verderbliche Lebensmittel nach dem Stromausfall sorgfältig.

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Achtung bei Unwetter und Hochwasser

Ein Stromausfall, der durch Sturm, Starkregen oder Hochwasser verursacht wurde, kann zusätzliche Gefahren mit sich bringen. Beachten Sie deshalb diese Schutzmaßnahmen:

  • Abstand halten zu freiliegenden Stromleitungen: Berühren Sie niemals herunterhängende oder freiliegende Stromleitungen. Halten Sie Abstand und melden Sie solche Schäden über unsere Störungshotline. Bei akuter Gefahr rufen Sie den Notruf 112.

  • Überflutete Keller nicht betreten: Stehen Keller, Hausanschlussraum oder die Elektroverteilung unter Wasser, besteht akute Lebensgefahr. Betreten Sie den Bereich auf keinen Fall! Neben dem Anschlusskasten könnten auch die Steuerung der Heizungsanlage, der Wechselrichter einer Solaranlage oder die Waschmaschine das gesamte Wasser unter Strom setzen. Warten Sie unbedingt, bis der Netzbetreiber oder die Feuerwehr den Bereich stromlos geschaltet hat.

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Mehr zum Verhalten bei Hochwasser

Ein Hochwasserereignis wird als Ereignis höherer Gewalt eingestuft. In diesem Fall erlischt die allgemeine Stromversorgungspflicht des Energiedienstleisters und Netzbetreibers. 

Hinweis: Starke Regenfällen werden zunächst nicht als Ereignisse höherer Gewalt eingestuft, können aber auch lokale Überschwemmungen und Wassereinbrüche in Kellern verursachen.

Das heißt, der örtliche Netzbetreiber - in diesem Fall die LEW Verteilnetz (LVN) - entscheidet sowohl unter dem Aspekt der Sicherheit, als auch nach wirtschaftlich zumutbaren Aspekten, wann und wo die Stromversorgung von Hochwassergebieten eingestellt wird. Je nach Notwendigkeit wird die LVN die Stromversorgung rechtzeitig abschalten, so dass es in überfluteten Gebäuden, vor allem in Kellern, nicht zu gefährlichen Kurzschlüssen oder lebensgefährlichen elektrischen Durchströmungen kommen kann.

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Abstand zu Stromleitungen einhalten

Auch unabhängig von einem Stromausfall gilt: Halten Sie immer ausreichend Sicherheitsabstand zu Stromleitungen. Lassen Sie keine Drachen, Modellflugzeuge oder ähnliche Fluggeräte in der Nähe von Leitungen steigen.

Sollten Bäume oder Sträucher zu nah an die Stromleitungen heranwachsen, kontaktieren Sie bitte unsere zuständige Betriebsstelle per E-Mail. Um die Situation schnell einschätzen zu können, hängen Sie idealerweise ein Foto der aktuellen Situation an. Wir beauftragen dann eine qualifizierte Partnerfirma mit dem fachgerechten Rückschnitt.

Sichern Sie die Stelle niemals selbst ab und halten Sie ausreichend Abstand

Wenn Sie eine Beschädigung oder Gefahr an einer Stromleitung bemerken: Sichern Sie die Stelle niemals selbst ab und halten Sie ausreichend Abstand.

Sollte eine Leitung den Boden berühren oder teils herabhängen, entsteht extrem hohe Spannung im umliegenden Boden. Schon die bloße Annäherung kann lebensgefährlich werden. In solchen Fällen werden 20 Meter Mindestabstand als Richtlinie empfohlen.

Melden Sie das Problem bitte umgehend über die Störungshotline der LEW Verteilnetz.

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Häufig gestellte Fragen

Wie verhalte ich mich in überfluteten Gebäuden?

  • Betreten Sie auf keinen Fall die überfluteten Bereiche. Informieren Sie unverzüglich die LEW Verteilnetz GmbH. Sie wird die elektrische Anlage abschalten.

  • Beauftragen Sie nach Ablaufen des Wassers einen Elektroinstallateur mit Reparaturen bzw. der Inbetriebnahme der elektrischen Anlage. Nicht selbst einschalten! Bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder eines Brandes. Eine Übersicht über Elektrofachbetriebe der Region gibt es auf der Website der Energie-Gemeinschaft LEW e. V.

  • Achtung bei Batteriespeichern, die in überschwemmten Bereichen stehen oder standen! Sie stellen eine Gefährdung dar. Betroffene Eigentümer sollten die Batteriespeicher keinesfalls selbst in Betrieb nehmen. In jedem Fall eine Elektrofachkraft hinzuziehen.

  • Die Einsatzkräfte von LVN bitten darum, dass in Haushalten, bei denen nach einer Überschwemmung die Stromversorgung wiederhergestellt werden muss, die Erreichbarkeit der Bewohner sichergestellt ist. Falls niemand zu Hause sein kann, sollten zum Beispiel Nachbarn die Zugänglichkeit zum Haus herstellen können oder zumindest eine Telefonnummer gut sichtbar angebracht sein, damit die Bewohner erreicht werden können.

  • Durchnässte Haushaltsgeräte und Installationsgeräte dürfen ohne vorherige Trocknung, Reinigung und Prüfung nicht eingeschaltet werden, da Brandgefahr und die Gefahr einer elektrischen Durchströmung besteht.

  • Die Überprüfung des Hausanschlusskastens (HAK) und des Stromzählers muss durch einen Elektroinstallateur erfolgen.

  • Informationen zur Wohngebäudesanierung nach Überschwemmungen der Verbraucherzentrale Bayern: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/schaeden-durch-hochwasser-tipps-fuer-die-sanierung-und-handwerkersuche-63596Wird in neuem Tab geöffnet

Warum habe ich nur einen teilweisen Stromausfall im Haus?

Ein teilweiser Stromausfall kann mit den verschiedenen Phasen zusammenhängen, über die Ihr Haus mit Strom versorgt wird. Größere Elektrogeräte wie der Herd nutzen häufig mehrere Phasen gleichzeitig. Fällt eine Phase aus, funktionieren einzelne Geräte oder Funktionen möglicherweise nicht mehr.

Ist nur Ihr Haus betroffen, sollte ein Elektrofachbetrieb zunächst die Hausinstallation prüfen. Sollte dort kein Fehler feststellbar sein, weist das auf eine Störung im Versorgungsnetz hin. Hat auch Ihre Nachbarschaft keinen Strom, rufen Sie bitte unsere Störungshotline an.

Der Strom kommt zu schwach an oder das Licht flackert dauerhaft – ist das eine Störung?

Dauerhaft flackerndes Licht oder starke Stromschwankungen können auf eine Störung im Versorgungsnetz hinweisen. Schalten Sie empfindliche Geräte vorsorglich aus oder trennen Sie diese vom Stromnetz, um Schäden zu vermeiden.

Tritt das Problem auch bei Nachbarn auf oder bleibt das Licht über längere Zeit auffällig schwach? Dann melden Sie uns diese Störung bitte direkt bei der Störungshotline der LVN.

Wer haftet für kaputte Elektrogeräte oder Überspannungsschäden nach einem Stromausfall?

Ob und in welchem Umfang die LEW Verteilnetz für defekte Elektrogeräte oder Überspannungsschäden haftet, hängt vom Einzelfall ab. Rechtliche Grundlage ist § 18 NAV zur Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung.

Wichtig: Nicht jeder Schaden nach einem Stromausfall liegt in unserem Verantwortungsbereich. Als Netzbetreiber haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei angekündigten und notwendigen Bau- oder Wartungsarbeiten besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz, etwa für aufgetaute Lebensmittel. Auch bei unvorhersehbaren Störungen durch Unwetter und andere äußere Einflüsse besteht keine Haftung des Netzbetreibers. In solchen Fällen kann Ihre zuständige Versicherung die richtige Anlaufstelle sein.

Muss ich einen Stromausfall meinem Vermieter melden?

Nur, wenn der Fehler in der Hauselektrik liegt. Das wäre etwa der Fall, wenn der Sicherungskasten der gesamten Wohneinheit defekt ist. Dann informieren Sie zeitnah Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung, damit ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden kann.

Ist dagegen der Strom nur in Ihrer Mietwohnung oder im Mietshaus ausgefallen, liegt das Problem meist an der internen Verteilung oder einem gesperrten Zähler. Prüfen Sie zuerst die Sicherungen.

Für großflächige Störungen im öffentlichen Netz ist der Vermieter nicht zuständig. In diesem Fall melden Sie uns diese Störung bitte direkt bei der Störungshotline der LVN.

Können Kosten entstehen, wenn ich eine Stromstörung melde?

Die Meldung über unsere LVN-Störungshotline ist für Sie kostenfrei. Kosten können jedoch entstehen, wenn unser Servicetechniker zu Ihnen kommt und feststellt, dass die Ursache nicht im öffentlichen Stromnetz, sondern in Ihrer eigenen Hausinstallation liegt. In diesem Fall kann der Einsatz vor Ort kostenpflichtig sein.

Woran kann ich den Unterschied erkennen? Eine Störung im öffentlichen Stromnetz betrifft oft mehrere Haushalte, eine Straße oder ein ganzes Viertel. Wenn die Störung nur bei Ihnen auftritt, ist in vielen Fällen die eigene Hausinstallation betroffen. Die Sicherung löst dann aus, einzelne Räume oder Geräte bleiben ohne Strom. Für die Behebung dieses Problems wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb.

Was muss ich tun, wenn mein Zähler gesperrt ist?

Ein gesperrter Stromzähler ist keine technische Stromstörung und lässt sich auch nicht von uns als Netzbetreiber erneut aktivieren. In diesem Fall ist unsere LVN Störungshotline nicht der richtige Ansprechpartner.

Eine Zählersperrung wird in der Regel vom Stromanbieter veranlasst, meist aufgrund offener Zahlungen. Bitte wenden Sie sich daher direkt an dessen Inkassoabteilung zur weiteren Klärung.

Sie haben weitere Fragen?

Unser Team berät Sie gern. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.

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Schaden bei Versorgunsgstörung melden

Schaden melden

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Störung im Leuchtmittelbetrieb melden

Straßenbeleuchtung defekt

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Musterverträge zu Netzzugang

Netznutzungsvertrag

Halten Sie sich fern von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, falls diese überflutet sind (z. B. Stromleitungen, Ortsnetzstationen)!