Wichtige Tipps & Tricks für unser Installateurportal
Wir freuen uns über ihr Interesse an unserem Installateurportal. Damit Sie dieses bestmöglich für ihre Zwecke nutzen können, haben wir für Sie einige E-Learning-Videos zusammengestellt.
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Kapitelangaben
Hier finden Sie Zeitangaben zu den einzelnen Kapiteln.
Einführung und Begrüßung - 00:00
Einführung Zählerschnittstelle - 01:21
Neue Kachel für die Zählerbeantragung - 09:55
Einspeiserthemen - 12:50
Sonstige Hinweise - 22:10
Auf kleinen Bildschirmen können Sie seitwärts scrollen, um weitere Tabs zu sehen.
Kann vor Annahme des Auftrags die Hausnummer bei einer Anschlussadresse durch den Installateur oder Kunden nach Auftragsanlage noch geändert werden?
Wenn sich eine Vorgangsnummer erstellt hat, und Sie somit den Auftrag im mein.Auftragsportal sehen, können Sie die Adressen (Anschluss oder Kontakt) nicht mehr abändern. Falls die Option der Stornierung noch angezeigt wird, müssen Sie den Auftrag stornieren.
Wenn bei Ihnen die Option der Stornierung nicht mehr angezeigt wird, müssen Sie diesen vom Bezugsanschluss (mit E -Mail an den Bezugsanschluss) stornieren lassen und im Nachgang einen neuen Auftrag anlegen.
Müssen Zähler, die vom Installateur selbst montiert werden (z. B. Haushaltszähler), und Zähler, die durch den Zählermonteur der LVN installiert werden (z. B. Wärmepumpe), getrennt angemeldet werden?
Nein, eine getrennte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mehrere Zähler innerhalb einer Anlage –beispielsweise Haushaltszähler und Wärmepumpenzähler – können gemeinsam in einer Anmeldung erfasst und eingereicht werden.
Der Zähler wird anschließend vom Installateur oder durch einen Zählermonteur der LVN verbaut, je nach verbauter Messeinrichtung und Montageberechtigungen des Installateurs.
Wann ist bei einem Baustromanschluss eine Direktmessung bzw. eine Wandlermessung erforderlich?
Bei Baustromanlagen hängt die Art der Messung von der benötigten elektrischen Leistung ab:
Bis zu einer Leistung von 40 kW erfolgt die Erfassung über eine Direktmessung.
Ab einer benötigten Leistung von mehr als 40 kW ist eine Wandlermessung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Wahl der Messart durch die LVN als Netzbetreiber erfolgt, um eine sichere und normgerechte Installation zu gewährleisten.
Welche Adresse muss bei der Anmeldung angegeben werden - die des Kunden oder die des Eigentümers (z. B. Mieter wohnt in Memmingen, Eigentümer in München)?
Bei der Anmeldung ist immer die Adresse des Anschlusseigentümers anzugeben, da dieser als rechtlicher Vertragspartner des Netzanschlusses gilt.
Die Adresse oder Kontaktdaten des Mieters können zusätzlich im Feld „Abweichender Ansprechpartner“ hinterlegt werden – insbesondere, wenn der Mieter für Terminabsprachen oder Vor-Ort-Termine relevant ist.
Alternativ lassen sich die Kontaktdaten des Mieters auch im Bemerkungs - bzw. Notizfeld eintragen, um eine eindeutige Zuordnung der Ansprechpartner zu gewährleisten.
Worin besteht der Unterschied zwischen m.AP und m.HAP?
Das m.AP (mein.Auftragsportal) und das m.HAP (mein.Hausanschlussportal) dienen unterschiedlichen Nutzergruppen und Zwecken:
m.AP richtet sich an Elektroinstallateure. Hier können Aufträge angelegt, bestehende Anlagen geändert und Vorgänge direkt verwaltet werden. Einige Felder – wie etwa die Installateurauswahl – sind bereits automatisch vorbelegt, um die Bearbeitung zu erleichtern.
m.HAP ist das Portal für Kundinnen und Kunden. Es ermöglicht bspw. die Beantragung eines neuen Hausanschlusses oder einer PV-Einspeiseanlage.
Beide Portale sind miteinander verknüpft, sodass die Kommunikation zwischen Installateur, Kunde und LEW Verteilnetz effizient und transparent erfolgen kann.
Kann nach der Eingabe der technischen Daten ein PDF-Dokument heruntergelanden werden - sowohl bei der Anmeldung als auch nach der Fertigmeldung?
Ja, ein PDF-Download ist in beiden Prozessschritten möglich:
Nach dem Absenden der Anmeldung kann im Bereich „Kundendaten“ eine erste PDF-Zusammenfassung heruntergeladen werden. Diese enthält alle übermittelten technischen und administrativen Angaben zur Anmeldung.
Nach der Fertigmeldung wird automatisch eine zweite PDF-Zusammenfassung erzeugt, die den finalen Stand des Vorgangs dokumentiert und ebenfalls heruntergeladen werden kann.
Damit stehen sowohl während der Anmeldung als auch nach Abschluss des Vorgangs alle relevanten Daten in übersichtlicher Form zur Verfügung.
Müssen bei einer Mittelspannungsanmeldung die E-Formulare mit hochgeladen werden?
Ja, die E-Formulare sind bei jeder Mittelspannungsanmeldung mit hochzuladen. Diese Formulare enthalten zusätzliche technische und projektspezifische Angaben, die für die fachgerechte Prüfung und Bearbeitung der Anmeldung erforderlich sind. Durch das Hochladen der E-Formulare wird sichergestellt, dass alle notwendigen Informationen vollständig vorliegen und der Vorgang ohne Verzögerung bearbeitet werden kann.
Wie und wo werden Anlagenveränderungen - beispielsweise der Wechsel von einem Messkonzept X zu einem Messkonzept Y - angegeben?
Anlagenveränderungen, wie der Wechsel des Messkonzepts, werden im mein.Auftragsportal (m.AP) über die Funktionen „Neuen Auftrag erstellen“ und „Bestehende Anlage ändern“ erfasst.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Wählen Sie im Portal die Option „Neuen Auftrag erstellen“.
Führen Sie anschließend eine Adresssuche für das betreffende Anschlussobjekt durch.
Wählen Sie bei Zähler 1 die Option „Anlagenveränderung“ aus.
Damit wird der Vorgang korrekt im System als Anlagenänderung hinterlegt und kann entsprechend weiterbearbeitet werden.
Können Kundendaten, beispielsweise von Wohnbaugesellschaften, im m.AP-Portal gespeichert werden?
Derzeit ist das Speichern von Kundendaten - etwa von Wohnbaugesellschaften oder wiederkehrenden Auftraggebern - nicht möglich.
Die Kundendaten müssen bei jeder neuen Anmeldung separat eingetragen werden.
Wie erhalten Installateure Informationen über den weiteren Verlauf, nachdem ein Auftrag im m.AP-Portal abgeschlossen wurde?
Der Informationsfluss nach Abschluss eines Auftrags hängt vom jeweiligen Prozesstyp ab. Beispielsweise bei zusätzlichen Zählern oder einem neuen Netzanschluss gilt der Auftrag im System als abgeschlossen, sobald der Sachbearbeiter den Zählerversand freigibt. Anschließend erfolgt entweder:
Der Versand des Zählers direkt an den Installateur oder
Die Montage des Zählers durch die LEW Verteilnetz bzw. einen beauftragten Dienstleister.
Alle weiteren Informationen zum Auftragsfortschritt werden über das Portal bereitgestellt, sobald neue Statusänderungen oder Rückmeldungen vorliegen.
Kann man auch zwei Eigentümer angeben?
Grundsätzlich kann nur ein Eigentümer angegeben werden.
Ein zweiter Eigentümer kann z.B. in das Bemerkungsfeld eingetragen werden oder es wird die Anrede "Andere" ausgewählt bei den Kontaktdaten. Dort kann dann, unter anderem, dann eine Eigentümergemeinschaft angegeben werden.
Was machen wir wenn der Kunde keine E-Mailadresse hat?
In diesem Fall bitte den Einspeiseranschluss bzw. Bezugsanschluss anschreiben, weil das im Einzelfall geklärt werden muss.
Es muss eine E-Mailadresse eingetragen werden auf die der Kunde ohne Einschränkungen Zugriff hat oder sichergestellt ist, dass die Informationen immer weitergeleitet werden an den Kunden, z.B. durch Familienmitglieder oder Verwandte.
Was ist bei der Bearbeitung von Aufträgen zeitlich zu beachten?
Für Bezugsanschlüsse gilt: Sobald der Auftrag vom Kunden im Portal eingeht, muss der Installateur innerhalb von 180 Tagen die Annahme des Kundenauftrags bestätigen und die Anmeldung vornehmen.
Für Fertigmeldungen besteht kein festgelegtes Zeitlimit.
Die Bearbeitungszeiten in den Betriebsstellen der LEW Verteilnetz, sowie dem Bezugs-/Einspeiseranschluss bleiben unverändert und können je nach Vorgang und technischer Prüfung unterschiedlich ausfallen.
Die telefonische Hotline ist für alle da - für Einspeise-Kunden und Installateure. Wäre es möglich zwei Telefonnummern freizuschalten, einerseits für die Einspeise-Kunden und andererseits für die Installateure?
Es gibt eine Hotline für die Installateure speziell für mein.Auftragsportal. Diese erreichen Sie unter der 0821-49809080 oder mit einer E-Mail an: map@lew-verteilnetz.deWird in neuem Tab geöffnet.
Für inhaltliche Fragen (und auch für Kunden) gibt es die Einspeiserhotline, die Sie unter der 0821 -3282971 oder per E-Mail: einspeiseranschluss@lew-verteilnetz.deWird in neuem Tab geöffnet erreichen können.
Muss bei Post-EEG-Anlagen mit mehr als 30 kWp eine Fernsteuerung nachgerüstet werden?
Nein, wenn eine Post-EEG Anlage umgestellt wird und nichts technisch verändert wird, ist keine Fernsteuerung notwendig.
Die Fernsteuerungsgrenze für Neunanlagen gilt bereits bei einer Modulleistung von über 25 kWp und nicht erst bei über 30 kWp.
Frage zu Anlagen mit dem Messkonzept "MKC3", auch genannt Power-to-Heat: Muss im Vorhinein mit dem Wärmestrom- und Haushaltsstromversorger geklärt werden ob die Umstellung auf Power-to-Heat möglich ist?
Es ist unbedingt erforderlich, dies vorab mit dem Wärmestromversorger abzustimmen.
Hintergrund: Es kam bereits vor, dass Verträge vom Wärmestromversorger einseitig gekündigt wurden, weil Änderungen ohne vorherige Information vorgenommen wurden.
Kann vor Annahme des Auftrags die Hausnummer bei einer Anschlussadresse durch den Installateur oder Kunden nach Auftragsanlage noch geändert werden?
Wenn sich eine Vorgangsnummer erstellt hat, und Sie somit den Auftrag im mein.Auftragsportal sehen, können Sie die Adressen (Anschluss oder Kontakt) nicht mehr abändern. Falls die Option der Stornierung noch angezeigt wird, müssen Sie den Auftrag stornieren.
Wenn bei Ihnen die Option der Stornierung nicht mehr angezeigt wird, müssen Sie diesen vom Einspeiseranschluss (mit E-Mail an den Einspeiseranschluss) stornieren lassen und im Nachgang einen neuen Auftrag anlegen.
Wird die Fernsteuerung automatisch mit bestellt, wenn ich einen Auftrag für eine PV-Anlage einreiche?
Nein, die Fernsteuerung muss weiterhin über das bekannte Formular bestellt werden.
Die Vorlage ist auf der LVN-Homepage verfügbar hier.
Für Fernsteuerungen bei Anlagen (-kombinationen), mit einer Modulleistung von über 100 kWp, werden Ihnen die Unterlagen zugesendet.
Reicht es bei einem Neubau eine PV-Anlage zu melden, um einen Zähler zu bekommen?
Nein, die PV-Anlage und Bezug müssen getrennt angemeldet werden.
Der Zähler kann nur eingebaut werden, wenn beide Anmeldungen bearbeitet und genehmigt wurden, vom Einspeiseranschluss und dem Bezugsanschluss der LVN.
Wofür braucht die LVN den Übersichtsschaltplan? Es ist ein Mehraufwand für das, dass 95% der Anlagen eh nach dem Zähler die PV-Anlage parallel angeschlossen haben.
Es muss klar erkennbar sein, wie und über welche Zähler weitere Anlagen am Anschlussobjekt/Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden. Werden z.B. die 30 kVA Wechselrichterleistung überschritten, muss der zentr. NA-Schutz eingezeichnet sein und eingebaut werden.
Zu den Vorgaben am Schaltbild ist auch die VDE 4015:2018 zu beachten.
Zu welchem Zeitpunkt soll die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung bei Post-EEG-Anlagen angemeldet werden?
Es muss in dem Jahr gemeldet werden, in dem die Förderung endet (Beispiel: Förderung läuft 2025 aus, heißt die Umstellung soll auch in 2025 gemeldet werden).
Ob vor oder nach dem ursprünglichen Inbetriebnahmedatum (Tag + Monate, nach 20 Jahren) ist für Ihre Meldung nicht relevant, sondern nur für die Zählerentfernung und Setzung/Austausch seitens der LVN.
Wie funktioniert der Ablauf wenn ein bestehender Speicher um z.B. ein Modul erweitert wird?
Reine Speicherkapazitätserhöhungen müssen per E-Mail an die Einspeisevergütung gemeldet werden (kein m.AP Auftrag notwendig).
Bitte geben Sie alle nötigen Daten mit (Vertragsnummer etc.) und senden eine E -Mail an einspeiseverguetung@lew-verteilnetz.deWird in neuem Tab geöffnet
Wie kann einem Kunden geholfen werden, dessen ursprüngliches PV-Unternehmen insolvent ist, wenn nur die Bearbeitungsnummer vorliegt?
Bitte schreiben Sie, oder der Kunde, in so einem Fall den Einspeiseranschluss an. Enthalten in der Mail müssen sein: Vorgangsnummer und Vollmacht des Kunden.
Damit können Sie die Anlage vom insolventen Installateur übernehmen. Ggf. muss eine neuer Auftrag erstellt werden, wenn ein Wechsel des Installateurs systemseitig im Auftrag selbst nicht mehr möglich ist.
Was muss der Installateur unternehmen, wenn in der Auftragsübersicht der Status "Frist abgelaufen" für einen PV Auftrag erscheint? Kann der Auftrag noch bearbeitet werden oder muss dieser neu angelegt werden?
Falls die Frist abgelaufen ist oder falls Sie den Auftrag wieder aufmachen wollen/ihn wiederholen wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Einspeiseanschluss.
Dieser schaltet Ihnen den Auftrag wieder frei, insofern das noch möglich ist. Ggf. müssen Sie einen neuen Auftrag anlegen.
Bis zu welcher Anlagenleistung (kWp oder kVA) darf ein normaler Erzeugungszähler verwendet werden bzw. muss auf eine Wandlermessung umgestellt werden?
Direktmessend ist es bis zu einer Sicherung von 50 Ampere, SH Schalter (SLS), möglich und bei einer Verdrahtung von 16 mm².
Genaueres ist aus der VDE 4105:2018 zu entnehmen.
Das Inbetriebnahmedatum nach EEG ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage installiert und kurz eingeschaltet wurde. Es ist nicht das Datum des Zählertauschs?
Das Inbetriebnahmedatum ist das Datum, an dem Sie den Inbetriebnahmetest durchgeführt haben und die Anlageübergabe an den Anlagenbetreiber möglich wäre (unabhängig davon ob der korrekte Zähler verbaut ist oder nicht oder Sie z.B. auf den Netzausbau warten müssen).
Oft sich zwei Speicher eingebaut, leider kann die Anzahl der Speicher aber nicht im m,AP angegeben werden. Gibt es dafür eine Lösung?
Im m.AP kann nicht mitgeben werden, wie viele Speicher eingebaut sind. Geben Sie diese Information daher bitte im Schaltbild und per Notiz an.
Wenn unterschiedliche Speichertypen verbaut sind, sollte im PV-Auftrag zunächst nur der erste Speicher angegeben werden.
Weitere Speichertypen müssen anschließend separat über die Speichernachmeldung im m.AP-Portal eingereicht werden. Dazu einfach einen neuen Auftrag anlegen, „Energie einspeisen“ auswählen und anschließend die Kachel „Speicher“ öffnen, um die zusätzlichen Speicher einzutragen.
Wie können anlagenbezogenen Daten bei einem Mittelspannungsauftrag angeben werden?
Über den Dokumentenupload können die ergänzenden Informationen, welche für eine vollständige Anmeldung gemäß LVN TAB Mittelspannung inkl. Planungsreife notwendig sind, übermittelt werden.
Weitere Informationen sind auch unter folgendem Link.
Was muss bei Nulleinspeisungen im Feld Zählerdaten/Zählerwechsel angegeben werden?
Nulleinspeiseanlagen werden wie Überschussanlagen behandelt. Jedoch wird ein zusätzliches Formular benötigt, das bei der Anmeldung der Anlage mit eingereicht werden muss und es muss zusätzlich per Notiz angeben werden, dass eine Nulleinspeisung gewünscht ist.
Das heißt auch, dass Sie trotz einer Nulleinspeisung die Zählerdaten angeben müssen, da der/die Zähler ggf. getauscht werden müssen. Nutzen Sie dafür das Formular „Nachweis für eine Einspeisung ohne Rückspeisung in das öffentliche Netz“.
Welche Kontaktdaten müssen beim Anlagenbetreiber eingegeben werden? Der Objektbesitzer, der Käufer oder der Mieter?
Bei den ersten Kontaktdaten die Sie eingeben, handelt es sich um den Anschlusseigentümer (Anschluss-/Haus-/Grundstückseingentümer).
Falls der Anlagenbetreiber (der Besitzer der Anlage) davon abweicht, müssen Sie das im Auftrag angeben in dem Sie den Haken setzen bei "Abweichender Anlagenbetreiber".
Kurz: der Anlagenbetreiber (ob gleich oder abweichend zum Anschlusseigentümer) ist der zukünftige Besitzer der PV-/KWKG-Anlage. Ob der Mieter die Anlage besitzt oder der Vermieter müssen diese selbst unter sich klären und den korrekten Anlagenbetreiber angeben.
E-Learnings im Überblick
E-Learning mein.Auftragsportal (mAP) - Bezug
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Kapitelangaben
Hier finden Sie Zeitangaben zu den einzelnen Kapiteln.
Einführung - 00:00
Log in/anmelden - 3:33
Neuer Auftrag - Entfernung Zähler - 13:55
Neuer Auftrag - Baustromanschluss - 29:09
Neuer Auftrag - Auswechslung Zähler - 43:07
Neuer Auftrag - Hausanschluss MFH mit Wärmepumpe - 50:30
Neuer Auftrag - pauschale Umverlegung von Dachständer auf Erdkabel - 1:16:07
Fragen und Abschluss - 1:24:30
E-Learnings mein.Auftragsportal (mAP) - Einspeiser
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Kapitelangaben
Hier finden Sie Zeitangaben zu den einzelnen Kapiteln.
Einführung - 00:00
Anmeldung der neuen Einspeiseranlagen – 04:05
Meldung der Einspeisersonderthemen – 48:06
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