Der erzeugte Strom dieser Anlagen ist nach dem Europäischen Energierecht privilegiert und darf nicht Gegenstand von Redispatch-Maßnahmen zur Reduzierung der Einspeiseleistung sein, es sei denn, es gäbe keine andere Möglichkeit zur Lösung von Netzsicherheitsproblemen. Damit wir die Privilegierung gewähren können, brauchen wir die Information darüber, welche Anlagen, die selbst erzeugte Elektrizität auch selbst nutzen.
Dies müssen der Anlagenbetreiber bzw. Einsatzverantwortliche uns im Rahmen einer Datenmeldung mitteilen. Anlagen im Prognosemodell könnten den Anteil des selbst erzeugten Stroms, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, im Zuge der Meldung von Nichtbeanspruchbarkeiten angeben oder diesen Anteil im Rahmen der Stammdatenmeldung in die Angabe der Mindestleistung der Anlage (Pmin) integrieren. Anlagen im Planwertmodell könnten die standardmäßige Meldung von -RDV bzw. +RDV im Rahmen der Kraftwerkseinsatzplanungsdaten um den Betrag der Bruttoleistung der Verbrauchsanlage reduzieren, die dem Eigenverbrauch oder der Belieferung Dritter hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt dient und deren Versorgung nicht über ein Übertragungs- oder Verteilernetz erfolgt.
Diese könnte in entsprechender Höhe der Meldung der positiven bzw. negativen Besicherungsleistung (+BES bzw. -BES), etwa als „vorgehaltene Leistung zur Besicherung des Ausfalls von Stromerzeugungs- (SEE) und Stromspeichereinheiten (SSE) für eigene Zwecke oder Dritte" gemäß SO GL hinzugefügt werden.