Balkonkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen
Für Steckersolargeräte bis 2 kW / 800 Watt Leistung gelten vereinfachte Regelungen: Ein vorheriger Zählerwechsel ist nicht erforderlich. Diese Balkonkraftwerke dürfen grundsätzlich mit einem vorhandenen Zähler in Betrieb gehen und werden anschließend mit einer geeigneten Messeinrichtung ausgestattet.
Bei größeren Photovoltaik-Anlagen gelten andere Anforderungen. Wer Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, benötigt eine geeignete Messeinrichtung. Welche Messung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Größe und Art der Anlage ab. Beispielsweise kann ein Zweirichtungszähler eingesetzt werden, der sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die Einspeisung erfasst.
Denken Sie bei der Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage rechtzeitig an die Anmeldung. Im Zuge dessen lässt sich klären, welche Messung erforderlich ist und ob ein Zählerwechsel notwendig wird.