Was ist eine Post-EEG-Anlage?
Als Post-EEG-Anlage wird eine Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energiequellen bezeichnet, deren gesetzlicher Förderzeitraum gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Wird in neuem Tab geöffnet abgelaufen ist. Auch die Begriffe „ausgeförderte Anlage“ oder umgangssprachlich „Ü20-Anlage“ werden dafür verwendet.
Meist bezieht sich Post-EEG auf Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftanlagen. Es können aber auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Biogas, Biomethan oder Holzgas darunterfallen, sofern eine EEG-Förderung für den erzeugten Strom gewählt wurde.
Zu unterscheiden ist zwischen Förderstatus, technischem Anlagenbetrieb und Netzanschluss: Nur weil die gesetzliche Förderung endet, muss die Anlage selbst nicht außer Betrieb genommen werden. Auch der bestehende Netzanschluss endet dadurch nicht automatisch.
Stattdessen können Sie überlegen, wie Sie den erzeugten Strom künftig nutzen möchten und welche technischen oder organisatorischen Anpassungen dafür gegebenenfalls erforderlich sind.
Wichtig: Anlagen, deren Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert wird, fallen nicht unter Post-EEG. Für sie gelten eigene gesetzliche Regelungen.



