Wallbox
Ladeeinrichtung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge

Lade Inhalt
Wallbox
Ladeeinrichtung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
Wärmepumpe
An das Heizungssystem angeschlossene Wärmepumpenanlage
Klimagerät
Fest installierte Anlage zur Raumkühlung
Stromspeicher
Speichersystem für elektrische Energie
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Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Initialpasswort für unser Kundenportal. Dort finden Sie Ihre Daten, wichtige Dokumente und können den Status Ihres Antrags verfolgen.
Hinweis: Für die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung, Wärmepumpe oder Klimagerät wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
Ihr Installateur kann mit dem Bau beginnen und beantragt, wenn notwendig, den Zählerwechsel.
Das bestätigt er uns digital mit der sogenannten Fertigmeldung.
Bitte melden Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Fertigstellung durch den Installateur unter www.marktstammdatenregister.de bei der Bundesnetzagentur an.
Wir stellen Ihnen dafür nach der Fertigmeldung im Kundenportal eine individuelle Ausfüllhilfe zur Verfügung.
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Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Stromspeicher anschließen möchten:
Alle genannten Anlagen sind nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung anmeldepflichtig, da sie dauerhaft eine hohe Leistung beanspruchen.
Ladeeinrichtungen mit mehr als zwölf kVA Leistung benötigen zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers.
Beauftragen Sie immer einen eingetragenen Elektrofachbetrieb bzw. Installateur – er darf Ihre Anlage anmelden, anschließen und in Betrieb nehmen. Ihr Elektrofachbetrieb bzw. Installateur prüft außerdem die Kapazität Ihres Netzanschlusses und beantragt bei Bedarf eine Netzanschlussverstärkung. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG: Hierzu zählen Stromspeicher, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung. Bei drohender Netzüberlastung können wir als Netzbetreiber die Leistung solcher Anlagen kurzzeitig reduzieren. Davon profitieren Sie als Nutzer von einer reduzierten Netzentgeltgebühr. Ihr regulärer Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.
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Wärmepumpen, Ladesäulen und Stromspeicher - Informationen rund um die Novelle des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das ist möglich. So funktioniert es: Ihr selbst erzeugter Strom fließt zuerst in Ihren Haushalt und zu Ihrer Wärmepumpe oder Wallbox. Erst wenn dort zu viel Strom übrig bleibt, speisen Sie den Überschuss ins Netz ein – und wir zahlen Ihnen dafür eine Vergütung. Lassen Sie sich von Ihrem Elektrofachbetrieb/Installateur beraten, um das passende Messkonzept für Ihre Stromerzeugungsanlage zu finden.
Nicht unbedingt. Wenn Sie mehrere Ladepunkte haben, empfiehlt sich ein Lastmanagementsystem: Es verteilt den verfügbaren Strom intelligent auf alle Ladepunkte und verhindert so Überlastung. Ihr Elektrofachbetrieb/Installateur berät Sie gerne zum passenden System.
Die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt über einen qualifizierten Elektrofachbetrieb/Installateur. Wir übernehmen für Sie die technische Vorprüfung und stellen sicher, dass die Voraussetzungen Ihres Hausanschlusses erfüllt sind. So schaffen wir die Grundlage für eine reibungslose Anmeldung und einen sicheren Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur.
Klären Sie zuerst mit der Eigentümer/Eigentümergemeinschaft, ob weitere Bewohner ebenfalls Interesse an Ladepunkten haben.
Beziehen Sie Ihren Elektrofachbetrieb/Installateur frühzeitig in die Planung ein. Er berät Sie zu Anschlusskonzepten und prüft, ob eine Leistungserhöhung des Netzanschlusses nötig ist.
Legen Sie die Ladepunkte gleich für den zukünftigen Bedarf aus – so sparen Sie Kosten für spätere Leistungserhöhungen.
Unser Team berät Sie gern. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.
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