Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Eigentümer der Anlage (Grundstückseigentümer) geschlossen.
Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einschließlich der Kostentragung.
Damit schafft er die vertragliche Grundlage dafür, wie eine Anschlussanlage an das Verteilnetz angebunden wird.



