Hinweise zur Umsetzung von Energy Sharing
Im Netzgebiet der LVN kann Energy Sharing im Rahmen des Dienstleistungs- bzw. Strombilanzkreismodells umgesetzt werden, bei dem der Dienstleister bzw. Direktvermarkter
den geteilten Strom bilanziert,
als Reststromlieferant bei den Sharing-Abnehmern auftritt,
sowie die vollständigen Netzentgelte für die Netznutzung mit der LVN abrechnet.
Wenden Sie sich hierfür an einen spezialisierten Dienstleister bzw. Direktvermarkter, der die Anmeldung über die etablierten Marktprozesse durchführt.
Bitte beachten Sie: Die LEW Verteilnetz tritt nicht als Direktvermarkter oder Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung von Energy-Sharing-Modellen auf. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sharing-Betreibers. Hierzu kann die LVN keine Beratung anbieten.



