Was steht eigentlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?
Antworten zu diesem Thema und weitere Informationen zu wichtigen Gesetzen und Verordnungen finden Sie unter folgenden Seiten.
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Was steht eigentlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?
Antworten zu diesem Thema und weitere Informationen zu wichtigen Gesetzen und Verordnungen finden Sie unter folgenden Seiten.
So registrieren Sie Ihre Anlage oder Ihren Speicher bei der Bundesnetzagentur.
Das Gesetz stellt zusätzliche Bedingungen an bestimmte Anlagen – für ein stabiles Netz: Erfahren Sie, ob Ihre Anlage nach § 14a EnWG registrierungspflichtig ist.
Gesetze und Infos
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt Sie mit genau festgelegten Vergütungssätzen.
Hinweis
Um Vergütungsansprüche von Neuanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht zu verlieren, sind die Informationen aus dem Internetauftritt der BNetzA zu beachten.
Einspeiser nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)Wird in neuem Tab geöffnet werden unterschieden nach den Energieträgern:
Steinkohle
Braunkohle
Abfall
Biomasse
Gasförmige und flüssige Brennstoffe
Einspeiseanlagen nach dem KWK-Gesetz sind:
Dampfturbinen-Anlagen
Gasturbinen-Anlagen
Verbrennungsmotoren-Anlagen
Stirling-Motoren
Dampfmotoren-Anlagen
Organic Rankine Cycle-Anlagen
Brennstoffzellen-Anlagen
Die Vergütung ist jeweils abhängig von der Leistung der Anlage und dem Inbetriebnahmejahr.
Hinweis
Der Zuschlag, den der Gesetzgeber vorsieht, hängt davon ab, ob Sie eine Zulassung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.
Die aktuelle Gesetzesnovelle können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de einsehen.
Unser Team berät Sie gern. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.
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