Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Anlage zu registrieren finden Sie unter:
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Seit Juli 2017 müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und ist eine Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung.
Die Inbetriebnahme des Registers seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte am 31.01.2019.



