Sie übertragen Ihre Stromerzeugungsanlage, firmieren um oder haben eine Anlage geerbt?
Hier finden Sie die Informationen, um den Betreiberwechsel schnell und einfach abzuwickeln.
Sie übertragen Ihre Stromerzeugungsanlage, firmieren um oder haben eine Anlage geerbt?
Hier finden Sie die Informationen, um den Betreiberwechsel schnell und einfach abzuwickeln.
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Melden Sie einen Betreiberwechsel immer zeitnah, da die Vergütung sonst weiterhin an den bisherigen Betreiber ausgezahlt wird.
Erbschafts- und Gesellschaftsänderungen erfordern ebenfalls einen Betreiberwechsel.
Sofern Ihre Anlage bereits in Betrieb ist, nutzen Sie das verlinkte Formular für den Betreiberwechsel.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Stammdatenänderung über ein separates Formular durchzuführen ist.
PV-Anlagen und andere Erzeugungsanlagen richtig ummelden
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Für die Umschreibung der Anlage benötigen wir das Übergabedatum sowie die Zählerstände an diesem Tag. Bitte halten Sie diese wichtigen Informationen in einem von beiden Parteien unterschriebenen Übergabeprotokoll fest.
So ist sichergestellt, dass Sie eine korrekte Schlussabrechnung erhalten und der neue Betreiber genau weiß, ab wann er für die Anlage verantwortlich ist – Streitigkeiten werden dadurch vermieden.
Formular ausfüllen: Füllen Sie als neuer Betreiber das Formular zusammen mit dem bisherigen Betreiber aus.
Dokumente bereithalten: Halten Sie die je nach Grund für den Betreiberwechsel notwendigen Dokumente bereit (z.B. Handelsregisterauszug bei Umfirmierung).
Abtretung prüfen: Falls eine Abtretung bestand, senden Sie uns bitte zusammen mit dem Formular einen schriftlichen Nachweis Ihrer Bank über deren Beendigung.
Formular absenden: Senden Sie das ausgefüllte Formular online ab. Ihre Angaben werden direkt an uns zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Unterlagen prüfen: Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns, falls weitere Fragen bestehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Formular eine Angabe zur umsatzsteuerlichen Regelung gemacht werden muss. Bei Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung oder zur für Sie zutreffenden Regelung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir dürfen und können hierzu keine steuerliche oder umsatzsteuerrechtliche Beratung erteilen.
Schnell und bequem: Reichen Sie Ihre Daten zum Betreiberwechsel direkt online bei uns ein.
Füllen Sie das Formular zum Betreiberwechsel bequem online aus. Geben Sie alle notwendigen Informationen zu der Anlage, zum bisherigen und neuen Betreiber an. Anschließend können wir die Anlage im System umschreiben.
Vergütung für bisherigen Betreiber einstellen: Nach erfolgreicher Meldung wird die Vergütung für den bisherigen Betreiber gestoppt.
Übertragung auf neuen Betreiber: Nach Prüfung und Abschluss wird die Anlage auf den neuen Betreiber übertragen. Der neue Betreiber wird anschließend mit einem Informationsschreiben per Post über die erfolgte Übertragung informiert.
Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir dem bisherigen Anlagenbetreiber die Schlussrechnung zu. Gleichzeitig erhält der zukünftige Anlagenbetreiber, ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Daten zur Anlage.
Ab dem Übergabedatum erhält der neue Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Wunsch in monatlichen Abschlagszahlungen oder gesammelt mit der Jahresabrechnung.
Begleitend zur Meldung bei der LEW Verteilnetz ist es gesetzlich verpflichtend, dass Sie die Angaben im Marktstammdatenregister aktualisieren.
Als neuer Anlagenbetreiber registrieren Sie sich zuerst als Marktakteur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Erst nach unserer Bestätigung kann der bisherige Anlagenbetreiber seine registrierte Anlage im MaStR an den neuen Anlagenbetreiber übertragen. In der Regel gibt der bisherige Betreibende die MaStR-Nummer der Erzeugungsanlage an den neuen Betreiber weiter.
Bei einem Betreiberwechsel ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht. Sowohl der Fördersatz der Einspeisevergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme als auch die verbleibende Förderdauer bleiben für den neuen Betreibenden bestehen.
Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt von der jeweiligen Situation ab: Kaufen, verkaufen oder überschreiben Sie eine Photovoltaikanlage? Geht eine Erzeugungsanlage nach einem Todesfall an die Nachfolger über?
Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Nachweise für die Umschreibung Ihrer Anlage relevant sind.
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Beim Kauf oder Verkauf einer PV-Anlage oder einer anderweitigen Erzeugungsanlage reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular zum Betreiberwechsel ein. Achten Sie darauf, dass der bisherige und der neue Betreiber die Angaben unterschreiben.
Für die Ummeldung sind vor allem folgende Angaben und Nachweise wichtig:
Formular zum Betreiberwechsel der Anlage
Zählerstand zum Übergabetag
Angaben zum bisherigen und neuen Betreiber
Neue Bankverbindung für die Auszahlung der Einspeisevergütung
Angaben zur Besteuerung und Steuernummer
Wird die Anlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert, benötigen wir auch den BAFA-Änderungsbescheid.
Ist der neue Betreiber ein Unternehmen oder ein Betrieb gewerblicher Art? In diesem Fall benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Bestehende Forderungsabtretungen: Falls derzeit eine Forderungsabtretung besteht, benötigen wir eine Bestätigung des Gläubigers, ob diese im Zuge des Betreiberwechsels aufgehoben oder fortgeführt wird.
Bei einem Betreiberwechsel nach einem Todesfall benötigt die LEW Verteilnetz einen Nachweis darüber, wer die PV-Anlage oder anderweitige Erzeugungsanlage übernimmt. Das gilt sowohl für allein erbberechtigte Personen als auch Erbengemeinschaften. Erst mit diesem Nachweis können wir die Anlage korrekt zuordnen und die weitere Abrechnung vorbereiten.
Auch im Todesfall muss der Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister aktualisiert werden. Klären Sie daher, wer die Änderungen im MaStR vornehmen und bestätigen kann.
Bitte halten Sie für die Übernahme der Einspeiseanlage diese Unterlagen bereit:
Formular zum Betreiberwechsel der Anlage
Sterbeurkunde
Erbschein oder ein anderer geeigneter Nachweis zur Erbfolge
Angaben zum neuen Betreiber
Neue Bankverbindung für die Auszahlung der Einspeisevergütung
Zählerstand zum Übernahmetag
Angaben zur Besteuerung und Steuernummer
Die Einspeisevergütung ist an die Anlage und deren Inbetriebnahme gekoppelt. Wenn der Betreiber einer PV-Anlage oder anderen Erzeugungsanlage wechselt, bleibt der ursprüngliche Vergütungssatz für die restliche Förderdauer grundsätzlich auch für den neuen Betreibenden bestehen.
Ja, der Betrieb einer PV-Anlage kann steuerliche Auswirkungen haben. Bitte klären Sie deshalb zeitnah mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung, welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind.
Die LVN darf hierzu keine steuerliche Beratung leisten.
Bitte melden Sie den Betreiberwechsel möglichst zeitnah nach der Übergabe. Eine rückwirkende Ummeldung kann die LEW Verteilnetz prüfen, wenn alle erforderlichen Angaben und Nachweise vorliegen. Um die Einspeisung und Abrechnung korrekt zuordnen zu können, benötigen wir den exakten Zählerstand zum Stichtag der Übergabe.
Nach erfolgreicher Prüfung ordnet die LEW Verteilnetz die PV-Anlage oder anderweitige Erzeugungsanlage dem neuen Betreiber zu. Der bisherige Betreiber erhält eine Schlussrechnung auf Basis des Zählerstands zum Übergabetag. Der neue Betreiber kann anschließend zwischen einem monatlichen Abschlagsplan mit jährlicher Abrechnung oder einer jährlichen Auszahlung der Vergütung auf Basis einer Rechnung wählen.
Nein, nicht automatisch. Eine Photovoltaikanlage geht mit dem Eigentum am Haus oder der Immobilie nur auf Sie über, wenn dies explizit vertraglich vereinbart ist. Halten Sie im Kaufvertrag also eindeutig fest, ob die PV-Anlage im Kaufpreis enthalten ist und wie das Eigentumsverhältnis der Anlage geregelt ist.
Das kommt auf die Rechtsform an. Ändert sich die juristische Person, betrachten wir dies als Betreiberwechsel. Das wäre etwa bei der Umwandlung von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH der Fall.
Einen Betreiberwechsel können ausschließlich der bisherige und neue Eigentümer der Anlage beauftragen. Ehepartner, andere Familienmitglieder oder Personen ohne Eigentumsrechte können den Wechsel nur dann beauftragen, wenn sie vom Eigentümer eine Vollmacht erhalten haben. Diese Vollmacht muss den Unterlagen beigefügt werden.
Erben sowie Erbengemeinschaften können den Betreiberwechsel beauftragen. In diesen Fällen sind zusätzlich die Sterbeurkunde und der Erbschein vorzulegen.
Rechtliche Betreuer der Eigentümer können den Betreiberwechsel beauftragen. Hierfür ist zusätzlich ein gültiger Betreuerausweis vorzulegen.
Melden Sie uns, wenn Ihre Einspeiseanlage den Betreiber wechselt – bei Abgabe wie bei Übernahme.
Jetzt meldenRund um den Betreiberwechsel einer Anlage können weitere Fragen aufkommen. Die LEW Verteilnetz bündelt ergänzende Informationen und Services für Anlagenbetreiber. Entdecken Sie unsere weiteren Themen!
Einen Leitfaden finden Sie im Handbuch der BundesnetzagenturWird in neuem Tab geöffnet.