Hier finden Sie Informationen zu den Allgemeinen Bedingungen zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Sie haben von uns einen Brief mit dem Betreff „Information zum Messstellenbetrieb“ bekommen?
In diesem Fall hat uns Ihr Stromlieferant mitgeteilt, dass er die Abrechnung der Entgelte für Ihren Stromzähler nicht mehr im Rahmen der Stromlieferung für Sie übernimmt. Deshalb müssen wir Ihnen das Entgelt direkt in Rechnung stellen. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt automatisch mit Stromentnahme über Ihren Zähler zustande. Der Messstellenbetrieb erfolgt auf Grundlage unserer Allgemeinen Bedingungen.
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Nutzen Sie Ihren Stromzähler ausschließlich zur Messung von erzeugtem/eingespeistem Strom, gelten für diesen Zähler ebenfalls unsere Allgemeinen Bedingungen.



