KWK-Gesetz
Gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) entstehen bei der Netznutzung Mehrkosten. Sofern sich die Netzbereichsgrenze von der Eigentumsgrenze (Netzbetreiber/Kunde) unterscheidet, berechnen wir zusätzlich ein individuell kalkuliertes Sonderentgelt. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist für diese Bestimmung ausschlaggebend.
Wir behalten uns eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, vor.



