Was müssen Netzbetreiber beachten?
Die Regelungen des NABeG zum Redispatch 2.0 sind grundsätzlich für alle Netzbetreiber relevant, die Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Leistung von über 100 kW an ihr Netz angeschlossen haben. Darüber hinaus sind Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in den Gesamtprozess einzubeziehen, insofern eine Möglichkeit der Steuerung durch den Netzbetreiber besteht.
Aus Sicht des vorgelagerten Netzbetreibers sind folgende Aufgaben zu erfüllen:
zyklische Lieferung von planwertbasierten Netzzuständen
Informationsaustausch über steuerbare Flex-Ressourcen
Abstimmung über Flex-Cluster und die Wirksamkeit auf Netzknoten der vorgelagerten Netze
Informationen über Flex-Beschränkungen
Eine Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern bei der Umsetzung von Redispatch 2.0 kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im gemeinsamen Dialog. Bei Interesse an einem Umsetzungsprojekt mit LVN im Rahmen von Redispatch 2.0 steht das Projektteam gern zur Verfügung.



