Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Anlage zu registrieren finden Sie unter:
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Seit Juli 2017 müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie Speicher im Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen und ist eine Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung.
Die Inbetriebnahme des Registers seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte am 31.01.2019.
MaStR - Ausfüllhilfe für Neuanlagen
Um Sie bei der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) zu unterstützen, stellen wir Ihnen eine Ausfüllhilfe für das MaStR im mein.Hausanschlussportal zur Verfügung.
Wann finden Sie die Ausfüllhilfe im Kundenportal?
Sobald die Fertigmeldung Ihrer Anlage durch Ihren Installateur bei uns eingegangen ist und wir Ihre technischen Daten geprüft haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Unsere Empfehlung: Tragen Sie spätestens nach der Fertigmeldung die Daten zeitnah und vollständig ein. Danach können Sie die erstellte Ausfüllhilfe für die Registrierung Ihrer Anlage im MaStR nutzen.
Mit der Ausfüllhilfe zeigen wir Ihnen:
1. Ihren Weg ins MaStR der Bundesnetzagentur.
2. Wie Sie sich als Betreiber registrieren.
3. Wie Sie die Daten Ihrer Anlage richtig eintragen.
Sie brauchen nichts weiter vorbereiten: Wir helfen bei der Orientierung und liefern Ihnen die technischen Daten für Ihre Eingaben, die wir aus der Fertigmeldung erhalten haben.
Gut zu wissen
Sie sind persönlich zur Registrierung Ihrer Einspeiseanlagen und/ oder Ihres Speichers verpflichtet – wir helfen Ihnen, damit es auf Anhieb funktioniert!
Nehmen Sie sich etwa 15 Minuten Zeit, um die Registrierung in Ruhe abzuschließen.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich meine Anlage registriert?
Bitte informieren Sie sich direkt im MarktstammregisterWird in neuem Tab geöffnet.
Nach der Registrierung der Anlage erhalten Sie eine MaStR Nummer (SEE…)
Ist meine Anlage richtig registriert?
Nach Ihrer Registrierung erhält die LVN Ihr Ticket zur Netzbetreiberprüfung.
Sollten die Daten nicht mit den Daten des Netzbetreibers übereinstimmen, erhalten Sie als Anlagenbetreiber einen Korrekturvorschlag.
Ich habe zwei Anlagen über eine gemeinsame Messung (Summieranlagen) - wie muss ich diese im MaStR melden?
Die Anlagen müssen als einzelne Anlage im MaStR registriert werden.
Summieranlagenproblem:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie für jede Anlage einen eigenen Anlagenschlüssel haben, bei Summieranlagen und Erweiterungen unterscheidet er sich erst nach dem „–„ in der letzten Stelle.
Sie erhalten einen Korrekturvorschlag aber der angegebene Wert vom Anlagenbetreiber im MaStR ist richtig.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an Marktstammdatenregister@lew-verteilnetz.deWird in neuem Tab geöffnet wir werden dann die notwendigen Korrekturen veranlassen.
Wo kann man die Marktstammdatenregisternummer finden? (SEE…)
Diese Nummer finden Sie nach der Registrierung Ihrer Anlage im Markstammdatenregisterportal.
Warum erhalte ich erneut einen Korrekturvorschlag im Marktstammdatenregister?
Vermutlich haben Sie den ersten Korrekturvorschlag nicht angenommen und Ihren Netzbetreiber nicht über eine Änderung informiert.
Anlagenbetreiber kann seinen Korrekturvorschlag nicht abschließen (aufgrund IT Fehler)
Hierzu wenden Sie sich bitte an den Betreiber des Portals, die Bundesnetzagentur.
Welche Fristen hat der Anlagenbetreiber zur Registrierung im Marktstammdatenregister?
Bestandsanlagenbetreiber müssen Ihre Anlage bis spätestens 31. Januar 2021 im MaStr registriert haben.
Neuanlagenbetreiber haben eine Frist von 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.
Woher bekomme ich einen schriftlichen Antrag zur Registrierung im MaStR?
Hierzu kontaktieren Sie bitte die Bundesnetzagentur.
Was ist eine bauliche Anlage und was ist eine bauliche Anlage sonstiges?
Um eine bauliche Anlage handelt es sich bei einer klassischen Einzelanlage auf dem Hausdach.
Um eine bauliche Anlage sonstiges handelt es sich z.B. wenn mehrere Anlagen vorhanden sind. Dies ist auch der Fall, wenn es sich z.B. um Wohnhaus und Garage handelt.
Ist meine Registrierung schon der Netzbetreiberprüfung unterzogen worden?
Dies sehen Sie an dem Status Ihres Tickets wenn Sie sich im MaStR einloggen.
Was ist zu tun, wenn der im MaStR registrierte Speicher dem Netzbetreiber nicht bekannt ist?
Vermutlich wurde Ihr Speicher nie durch Ihren Elektrofachbetrieb bei der LVN gemeldet.
Es ist eine Checkliste Speicher durch den Elektrofachbetrieb nachzureichen.
Aufgrund des aktuellen Situation kann es aber auch im Anmeldewesen zu Verzögerungen kommen.
Dem Anlagenbetreiber ist ein Fehler bei der Eingabe der Daten aufgefallen und kann auf sein Ticket nicht zugreifen.
Das Ticket wird nach der Registrierung durch den Anlagenbetreiber an den vom Anlagenbetreiber genannten Verteilnetzbetreiber geroutet. Die Anlage wird vom Verteilnetzbetreiber geprüft und bei einem Datenschiefstand mittels einer Datenkorrektur zurückgemeldet.
Unser Team berät Sie gern. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.
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