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Batteriespeicher (Stand-Alone)
Das FCA-Produkt für Batteriespeicher (Stand-Alone) ist bereits im Regelbetrieb.
FCA (Flexible Connection Agreement)
Ein FCA (Flexible Connection Agreement) ist eine Netzanschlussvereinbarung mit flexiblen Betriebsbedingungen. Sie erlaubt neuen Anlagen einen Anschluss, auch wenn nicht jederzeit volle Netzkapazität vorhanden ist. Statt eines klassischen Anschlusses werden beim FCA zeitliche oder betriebliche Bedingungen vereinbart – technisch begründet, transparent und jederzeit einhaltbar.
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FCAs werden damit ein zentrales Werkzeug für eine zukunftsfähige und effizientere Netzausgestaltung bei LVN: Sie helfen, sowohl Erneuerbare Energien und Speicher in engpassbehafteten Regionen anzuschließen als auch Bezugskunden in unseren Netzgebieten optimal einzubinden.
Seit 2025 erlaubt es der Gesetzgeber ausdrücklich, flexible Netzanschlussvereinbarungen nach § 17 Abs. 2b EnWG bzw. § 8a EEG abzuschließen. Vor dem Hintergrund des starken Zubaus von erneuerbaren Energien, großen Batteriespeichern und neuen Verbrauchern nutzt die LVN dieses Instrument, um Netze besser auszulasten und mehr Kundinnen und Kunden einen Netzanschluss zu ermöglichen.
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Beispielhafte Darstellung: Der Anschluss am Wunsch-NVP (Netzverknüpfungspunkt) ist auch mit FCA nicht immer technisch möglich und muss im Einzelfall geprüft werden.
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Ein FCA ist eine vertragliche Vereinbarung, dessen Bausteine je nach Anwendungsfall variieren können. Die Restriktionen können sich auf die Einspeise- und/oder Bezugsseite beziehen. Welches Produkt für den konkreten Anwendungsfall in Frage kommt, wird im Rahmen der Netzanschlussprüfung durch die LVN bewertet.
Es gelten feste (und ggf. zeitabhängige) Leistungsobergrenzen in denen die Einspeisung und/oder der Bezug beschränkt ist - beispielsweise unterschiedlich je nach Tageszeit, Wochentag oder Jahreszeit.
Die Einspeise- oder Bezugsbeschränkungen werden von einer Kenngröße, beispielsweise die regionale prognostizierte PV- und/oder Windeinspeisung, abhängig gemacht. Ergänzend besteht eine korrigierende (kurative) Rückfallebene, über die der Netzbetreiber in Ausnahmesituationen kurzfristig eingreifen kann, um Netzengpässe zu vermeiden.
Es gelten zeitabhängige Grenzen, welche zyklisch mit geringem zeitlichem Vorlauf vom Netzbetreiber vorgegeben werden. Dieses Modell ermöglicht eine besonders flexible, datengetriebene und netzoptimierte Betriebsweise, da es sich kontinuierlich an die aktuelle Netzsituation anpasst. Gleichzeitig stellt es jedoch hohe Anforderungen an Prognosen, Automatisierung, IT-Schnittstellen und technische Steuerbarkeit der Anlagen. Diese Form ist unser Zielbild für die kommenden Jahre und wird voraussichtlich ab etwa 2030 umsetzbar sein.
Wir erweitern 2026 unser Produktportfolio, um Netzkunden auch bei vollen Netzen einen Anschluss zu ermöglichen.
Die LVN entwickelt derzeit mehrere FCA basierte Anschlusslösungen für unterschiedliche Technologien und Anwendungsfälle.

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Das FCA-Produkt für Batteriespeicher (Stand-Alone) ist bereits im Regelbetrieb.

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Neue Anlagen und Leistungserweiterungen sollen künftig per FCA anschließbar sein - für einen schnelleren Netzanschluss ohne umfassenden Netzausbau.

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Die Anschlussleistung bestehender Wind- oder PV-Anlagen soll auch für zugebaute Anlagen einer weiteren Technologie (Wind, PV oder Grünstromspeicher) nutzbar sein.

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Kombinationen aus Erzeugung und Speicheranbindung werden FCA-fähig entwickelt, um Bestandsanschlüsse effizienter zu nutzen.
Auch FCAs können nicht jede Engpasssituation lösen:
Keine Lösung bei dauerhaften Engpässen.
FCAs helfen nur bei zeitweisen Überlastungen. Bleibt ein Netzabschnitt dauerhaft voll, ist Netzausbau notwendig.
Physische Infrastruktur bleibt begrenzt
Räume, Schaltfelder, schutztechnische Vorgaben und technische Kapazitäten können die Anzahl neuer Anschlüsse begrenzen – auch mit FCA.
Die heutigen FCA-Produkte stellen die erste Generation standardisierter flexibler Netzanschlüsse dar. Sie schaffen zusätzliche Anschlussmöglichkeiten in Netzgebieten, in denen ein uneingeschränkter Netzanschluss kurzfristig nicht realisierbar wäre, und ermöglichen gleichzeitig eine wirtschaftlich kalkulierbare Integration neuer Anlagen.
Mit zunehmender Digitalisierung, leistungsfähigeren IT-Systemen und erweiterten Steuerungsmöglichkeiten werden wir die FCA-Produkte schrittweise weiterentwickeln. Ziel ist es, verfügbare Netzkapazitäten künftig noch gezielter nutzbar zu machen und gleichzeitig zusätzliche Freiheitsgrade für Anlagenbetreiber zu schaffen.
Perspektivisch können Einschränkungen stärker an der tatsächlichen Netzauslastung ausgerichtet werden. Dadurch lassen sich vorhandene Netzkapazitäten effizienter nutzen und zusätzliche Anschlussmöglichkeiten erschließen. Die Entwicklung erfolgt dabei bewusst in mehreren Ausbaustufen und auf Basis von Betriebserfahrungen, technologischen Fortschritten sowie dem kontinuierlichen Austausch mit Anlagenbetreibern und der Branche.
Dabei bleibt ein Grundsatz unverändert: Änderungen müssen für Kundinnen und Kunden nachvollziehbar, planbar und wirtschaftlich tragfähig sein.
Auf diesem Weg verfolgen wir zwei zentrale Ziele:
Netzsicherheit steht an erster Stelle.
Kundinnen und Kunden sowie das Energiesystem sollen gleichermaßen profitieren.
Langfristig entsteht so ein Netz, das nicht nur mehr Anschlussmöglichkeiten bietet, sondern auch intelligenter, effizienter und deutlich anpassungsfähiger wird.
Auf kleinen Bildschirmen können Sie seitwärts scrollen, um weitere Tabs zu sehen.
Derzeit wird an einer technischen Lösung gearbeitet, mit der das Interesse an einem FCA direkt in der Anmeldestrecke angegeben werden kann. Bis diese verfügbar ist, empfehlen wir, das Interesse über unser Kundenpostfach mitzuteilen.
Auch in diesem Fall können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren.
Ein Anspruch auf die Erteilung eines FCA besteht nach § 17 Abs. 2b EnWG nicht. FCAs werden im Rahmen definierter Kriterien vergeben und werden bereitgestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die dafür benötigten Kapazitäten verfügbar sind.
Unser Ziel ist es im Sommer 2026 mit dem Roll-Out unseres neuen FCA-Portfolios für Batteriespeicher (Stand-Alone und Co-Location), Begrenzungen für Biogasanlagen und Überbauungen von EE-Anlagen zu starten.
Nein.
Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, seine Erzeugung und/oder Bezug zu begrenzen, damit er nicht mehr Strom ins Netz einspeist oder entnimmt, als an dem Netzanschluss unter Berücksichtigung der FCA-Einschränkungen zulässig ist.
Seit dem 01.07.26 gilt der neue Stand-Alone FCA.
Unser Team berät Sie gern. Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.
Ihr direkter Draht zu unsFCA-Restriktionen für Batteriespeicher (Stand-Alone) werden dauerhaft festgelegt. Sie gelten für die gesamte Laufzeit des Anschlussverhältnisses, sofern keine technischen oder regulatorischen Änderungen eine Anpassung erforderlich machen.
Für die Ermittlung des regelbasierten Leistungsbandes sind mindestens ein Windpark und/oder eine PV-Freiflächenanlage im Umkreis von 25 km um den Standort des Speichers zu berücksichtigen. Alternativ werden Kennzahlen von Referenzanlagen zu Verfügung gestellt, um mit regionalen Wetterprognosen das regelbasierte Leistungsband zu erstellen.
Die Entwicklung unserer FCA-Produkte schreitet schnell voran. Gerade im Bereich Batteriespeicher, EEG-Erweiterungen und flexibler Anschlusslösungen wird es in den kommenden Monaten regelmäßig Neuerungen geben – von technischen Präzisierungen über neue Pilotprojekte bis hin zur finalen Markteinführung weiterer Produkte. Über Produktanpassungen wird auf dieser Website informiert.