Hierfür reichen Sie bitte über Ihren Elektrofachbetrieb die Anmeldung des
Energiespeichers bei uns ein. Dies ist ganz einfach über unser Onlineportal möglich.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen nötig:
Formular E.1 sowie Formular E.8 aus der LVN TAB Mittelspannung bzw. Formular E.1 sowie Formular E.6 aus der LVN TAB Hochspannung, inklusive den Einheitenzertifikaten der Wechselrichter
Lageplan des geplanten Anlagenstandorts inkl. Gemarkung und Flurstücksnummer(n)
Eigentumsnachweis für die jeweiligen Flurstücke (Grundbuchauszug / Pacht- oder Kaufvertrag)
Vollmacht zwischen Anschlussnehmer (Eigentümer / Pächter) und Antragsteller, falls nicht personenidentisch
Einphasiger Stromlaufplan mit Anzeige des Messkonzepts und korrekten Schutzaufbaus nach VDE AR-N 4110:2018-11 bzw. VDE AR-N 4120:2018-11
Nachweis der notwendigen Planungsreife (Siehe „Leistungsreservierungsverfahren“ auf der LVN Website SNAP 2.0)
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird eine Netzberechnung durchgeführt und ein Netzanschlusspunkt ermittelt.
Anschließend erhalten Sie von uns ein Netzanschlussangebot, das sich aus den unmittelbaren Netzanschlusskosten sowie dem Baukostenzuschuss (BKZ*) zusammensetzt.
Bitte beachten Sie:
Uns erreicht aktuell eine sehr hohe Anzahl an Anschlussanfragen für Großspeicher. Um eine Bearbeitbarkeit sicherzustellen bitten wir Sie unbedingt alle für eine Anmeldung notwendigen Unterlagen (siehe oben) bei der Anmeldung direkt mit einzureichen.
Eine verbindliche Reservierung der Anschlusskapazität für Ihren Speicher erfolgt erst nach Auftragserteilung und dem Eingang der Anzahlung.
Die Nutzung des Netzanschlusses ist ausschließlich auf Grundlage eines gültigen, unterzeichneten Netzanschlussvertrags zulässig. Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem technische Regelungen für Großspeicher.
*(BKZ) - Hier finden Sie unser Preisblatt für den Baukostenzuschuss.
Weitere Informationen zu unserem neuen Produktportfolio finden Sie weiter unten auf dieser Seite.