Zur Ermittlung der regelbasierten Einschränkung sind mindestens das Dargebot eines geeigneten Windparks und einer PV Freiflächenanlage im Umkreis von 25 km um den Standort des Batteriespeichers zu berücksichtigen. Alternativ werden dem Kunden vom Netzbetreiber Kennzahlen von Referenzanlagen zu Verfügung gestellt, um mit regionalen Wetterprognosen das regelbasierte Leistungsband zu erstellen.
Bei Co-Location Batteriespeichern ist die Verwendung der überbauten Anlagen am Netzverknüpfungspunkt ebenfalls zulässig.
Wenn im Umkreis von 25 km keine PV-Freiflächenanlage oder kein Windpark vorhanden ist, stellen wir anonymisierte Stammdaten von Referenzanlagen zur Verfügung, damit auf Grundlage regionaler Wetterprognosen die regelbasierten Einschränkungen eigenverantwortlich ermittelt werden können.