Registrierungscode im Berechnungsportal
Haben Sie ein Schreiben unseres Übertragungsnetzbetreibers amprion erhalten bezüglich des Strompreisbremsegesetzes? Dann haben wir Ihnen hier weitere Informationen zusammengestellt:
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Allgemeine Informationen
Haben Sie ein Schreiben unseres Übertragungsnetzbetreibers amprion erhalten bezüglich des Strompreisbremsegesetzes? Dann haben wir Ihnen hier weitere Informationen zusammengestellt:
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) ist ein vom Bundestag am 15.12.2022 verabschiedetes Gesetz, um Verbraucher von den stark steigenden Stromkosten zu entlasten. Die Entlastungsmaßnahmen sollen möglichst durch Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen generiert werden.
Was bedeutet die Strompreisbremse für mich als Anlagenbetreiber?
Die Anlagenbetreiber sind verpflichtet, Mehrerlöse aus der Direktvermarktung zu ermitteln und an Ihren Anschlussnetzbetreiber zu überweisen.
Um die Anlagenbetreiber bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, haben die Übertragungsnetzbetreiber ein Berechnungsportal bereitgestellt. Dieses ermittelt, basierend auf erforderlichen Eingabewerten des Anlagenbetreibers, die Abschöpfungsbeträge.
Die wichtigsten Fragen & Antworten auf einen Blick
Welche Information muss ich im Schreiben meines Übertragungsnetzbetreibers beachten?
Registrierungscode im Berechnungsportal
Bin ich betroffen vom StromPBG?
Von der Erlösabschöpfung betroffen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen einschließlich Biogasanlagen mit einer installierten Leistung ab 1 MW. Falls mehrere Anlagen nach dem Anlagenbegriff der für sie geltenden Fassung des EEG zusammengefasst werden müssen, gelten sie für die Erlösabschöpfung als eine Anlage. Ebenfalls erfasst sind Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Kernenergie, Braunkohle, Mineralölprodukten, Altholz mit Ausnahme von Industrierestholz, Torf und Abfall.
Ausgenommen sind dagegen Anlagen, die ausschließlich oder überwiegend Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder Sondergase verstromen, sowie die Stromerzeugung mit ausschließlich netzgekoppelten Speichern. Nicht von der Abschöpfung betroffen ist außerdem die Stromerzeugung ohne Netznutzung (On-Site PPA und Eigenversorgung).
Ich habe keine Mehrerlöse ermittelt, muss ich mich trotzdem melden?
Ja, als Anlagenbetreiber müssen Sie mindestens einen Nachweis erbringen. Bitte folgen Sie den erforderlichen Schritten und senden Sie auch einen Beleg von 0,00 EUR Mehrerlösen.
Meine Anlage ist kleiner als 1 MW, warum wurde ich kontaktiert?
Ihre Anlage wurde aufgrund der Anlagenzusammenfassung nach § 13 StromPBG identifiziert.
Bitte weisen Sie über die oben genannte E-Mailadresse mit entsprechenden Unterlagen nach, dass Sie nicht von der Anlagenzusammenfassung betroffen sind.
Meine Anlage befindet sich nicht in der Direktvermarktung, warum wurde ich kontaktiert?
Da die Möglichkeit zum Wechseln in die Direktvermarktung besteht, hat der Übertragungsnetzbetreiber und wir vorsorglich alle Anlagenbetreiber informiert. Falls sich Ihre Anlage in den angegeben Abschöpfungszeitrahmen nicht in der Direktvermarktung befindet, ist dieses Schreiben für Sie irrelevant.
Ich bin Mitglied einer Betreibergesellschaft
Hierbei wird über eine Betreibergesellschaft abgerechnet. So sehen Sie nicht nur die eigene Anlage, sondern auch Anlagen von Dritten.
Eine Solaranlage gehört anteilig mehreren Eigentümern. Wer ist zur Zahlung der Übererlöse an den Netzbetreiber verpflichtet?
Gemäß § 14 Abs. 1 StrPBG ist der Betreiber der Stromerzeugungs-Anlage zur Zahlung der Übererlöse verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, wer Eigentümer der Anlage ist.
Was muss ich als Anlagenbetreiber tun?
Sollten Sie betroffen sein möchten wir Ihnen kurz die erforderlichen Schritte erklären, mit der wir gemeinsam unserer und Ihrer Verpflichtung nachkommen:
1. Ermittlung der Abschöpfungsbeträge im Berechnungsportal "Selbst-Veranlagung"
Als Anlagenbetreiber sind Sie für die Ermittlung der korrekten Abschöpfungsbeträge verantwortlich. Diese Ermittlung führen Sie in dem seitens des Übertragungsnetzbetreibers bereitgestellten Berechnungsportal durch. Die Registrierungsdaten finden Sie im Schreiben Ihres Übertragungsnetzbetreibers.
Nach der Ermittlung Ihrer Abschöpfungsbeträge erhalten sie einen entsprechenden Beleg inkl. einer eindeutigen Belegnummer. Vor allem die Belegnummer ist für die nächsten Schritte notwendig.
2. Überweisung der Mehrerlöse (inkl. Angabe der Belegnummer)
Als Anlagenbetreiber müssen Sie die Mehrerlöse an Ihren zuständigen Anschlussnetzbetreiber, im Falle der LVN natürlich an uns überweisen.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck die Belegnummer aus dem Berechnungsportal an.
Bitte überweisen Sie die Mehrerlöse aus dem Dezember 2022 und dem 1. Quartal 2023 bis spätestens 15. August 2023 auf das folgende Konto. Die Mehrerlöse aus dem 2. Quartal 2023 überweisen Sie bitte bis spätestens 15. November 2023.
3. Einreichung des Überweisungsbelegs via E-Mail
Bitte reichen Sie uns spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Überweisung den Beleg via E-Mail an folgende Adresse ein:
Mehrerloesabgabe_LEW_Amprion@eon.com
Welche Zahlungsfristen muss ich als Anlagenbetreiber beachten?
Die Zahlungen müssen bis zum 15. Kalendertag des fünften Monats erfolgen, der auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum folgt.
Abrechnungszeitraum 1 |
01.12.2022 bis 31.03.2023 |
Abrechnungszeitraum 2 |
01.04.2023 bis 30.06.2023 |
Demnach ergeben sich folgende Fristen:
15 August 2023
15 November 2023
Bitte beachten Sie, sowohl die Überweisung als auch den Beleg bis zu der jeweiligen Frist einzureichen.
Lastgangdaten
Wo finde ich meine Lastgangdaten?
Für die Ermittlung der Mehrerlöse benötigen Sie Lastgangdaten wie die viertelstündlichen Einspeisezeitreihen und, wenn Ihre Anlage vom Netzbetreiber geregelt wurde, auch die Redispatchzeitreihen. Diese erhalten Sie über Ihren Direktvermarkter.
Wo finde ich die SEE-Nummer?
Die SEE-Nummer identifiziert einzelne Erzeugungsnummer. Diese finden Sie in Ihrer Bestätigung zur Registrierung im Marktstammdatenregister.
Bankkonto und Beleg
Wohin muss ich überweisen?
Als Anlagenbetreiber müssen Sie die Mehrerlöse an die LEW Verteilnetz GmbH als Ihren Verteilnetzbetreiber überweisen. Informationen hierzu erhalten Sie in einem weiteren Schreiben zeitnah von uns.
Wo finde ich die Belegnummer?
Haben Sie Ihre Abschöpfungsbeträge im Portal des Übertragungsnetzbetreibers ermittelt, erhalten Sie einen Beleg als pdf-Datei mit einer individuellen Belegnummer. Bitte geben Sie ausschließlich die Belegnummer bei der Überweisung an.
Wohin schicke ich meinen Beleg (inkl. Belegnummer)?
Bitte reichen Sie uns spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Überweisung den Beleg via E-Mail an die entsprechende E-Mail-Adresse ein.
Ansprechpartner
Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?
Bitte wenden Sie sich je Thema an die folgenden Ansprechpartner:
Lastgangdaten (Einspeise- und Redispatchzeitreihen
Banküberweisung und Belegeinreichung via E-Mail
Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter:
mehrerloesabgabe_LEW_Amprion@eon.com
Telefon: +49 365 91 899 015
Öffnungszeiten: Mo - Fr 07:00 - 16:00 Uhr
Fragen zum Anschreiben und Berechnungsportal des Übertragungsnetzbetreibers
Bitte kontaktieren Sie Ihren Übertragungsnetzbetreiber:
Telefon: +49 231 5849 13660
E-Mail: strompbgamprion.net
Allgemeine Fragen zur Strompreisbremse
Das Servicecenter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz berät Sie kostenfrei:
Telefon: + 49 800-78 88 900
Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:00 - 20:00 Uhr
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