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Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) hat für die staatliche Energieaufsicht einen hohen Stellenwert und genießt eine große Akzeptanz. Bei den Energieaufsichten der Länder ist das TSM als ein wesentlicher Baustein der Selbstregulierung und Selbstüberwachung der Energiewirtschaft anerkannt. Die TSM-Prüfungen haben gezeigt, dass TSM ein geeignetes und kostengünstiges Qualitätsmanagementinstrument ist, um die Qualitätssicherung in den Versorgungsunternehmen zu dokumentieren und gleichzeitig den Umstrukturierungsprozess in den Unternehmen in Folge der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung konstruktiv zu begleiten.
Die LVN wurde im Jahr 2007 erstmals und erneut in 2015 sowie im Februar 2020 vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V. (FNN VDE) nach TSM S1000 erfolgreich überprüft. Fünf technische Führungskräfte (TFK) S1000 sind in ihrer Linienfunktion fachverantwortlich für die Tätigkeitsfelder gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Darüber hinaus gibt es interne Vorgaben, die einzuhalten sind.
Die Technischen Führungskräfte S1000 sind die übergreifenden Know-how- und Erfahrungsträger für das Aufgabenspektrum der LVN. In allen Aufgabengebieten gibt es neben den gesetzlichen Grundlagen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik interne Festlegungen, Richtlinien, Standards und Anweisungen, die von entsprechend qualifizierten Fachleuten erarbeitet bzw. vor Inkraftsetzung von diesen gegengelesen werden. Über die Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen solcher internen Vorgaben sind die Technischen Führungskräfte zeitnah zu informieren. Sie sind in den Inkraftsetzungsprozess von neuen oder überarbeiteten Vorgaben operativ eingebunden.
Die Technischen Führungskräfte haben in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten die Befugnis, eigenverantwortlich zu handeln.