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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, ab einer installierten Leistung von 25 kW, diese mit einer technischen Einrichtung (Fernsteuerung) ausstatten müssen.
Kosten für die Fernsteuerung
Die Kosten für Kauf und Einbau über einen Elektroinstallationsbetrieb tragen die Anlagenbetreiber. Alternativ können Sie PV-Anlagen bis 25 kW auf 70 % der installierten Leistung begrenzen. Diese Lösung ist für kleinere Anlagen empfehlenswert, da nur in den sonnenreichen Mittagsstunden die maximale Einspeiseleistung erreicht wird. Dies bedeutet, dass Betreiber die Kosten für die Fernsteuerung einsparen und stattdessen auf einen geringen Anteil der Vergütung verzichten.
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