Wesentliche Unterschiede zwischen Einspeisemanagement und Redispatch im Verteilnetz sind die Engpassvorausschau sowie der energetische und bilanzielle Ausgleich von Maßnahmen.
Zukünftig werden beim Redispatch die Entwicklung von Last und Einspeisung prognostiziert und Maßnahmen gegen zu erwartende Überlastungen von Betriebsmitteln schon im Vorfeld eingeleitet. Dies führt zu einem Ausgleichsmechanismus durch den Netzbetreiber, ohne dass die Energiebilanz (im Gegensatz zum Einspeisemanagement) verändert wird.
Regelungen von Anlagen können „neu“ anhand von vorgegebenen Fahrplänen durch den Anlagenbetreiber umgesetzt werden oder wie bisher über technische Einrichtungen durch den Anschlussnetzbetreiber erfolgen. Dabei werden im Redispatch 2.0 konventionelle, EE- und KWK-Anlagen und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW einbezogen. Grundsätzlich können auch steuerbare konventionelle, EE- und KWK-Anlagen und Speicher kleiner gleich 100 kW nachrangig zur Leistungsreduzierung aufgefordert werden.
Zukünftig hat auch der Bilanzkreisverantwortliche einen Anspruch auf bilanziellen Ausgleich für die abgeregelten Strommengen. Der bilanzielle Ausgleich der angemeldeten Fahrpläne des Bilanzkreisverantwortlichen, z. B. des Direktvermarkters oder Anschlussnetzbetreibers, erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber oder den Anschlussnetzbetreiber. Dabei wird der Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen so gestellt, als hätte die Maßnahme nicht stattgefunden.