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Ihr persönliches Kundenkonto

Das LEW Kundenkonto bietet Ihnen den bequemsten Weg zu unseren Services, wann und von wo – das bestimmen Sie! Mit wenigen Klicks Zählerstand übermitteln, Abschläge anpassen oder Rechnungen einsehen.

      Marktpartner

      Alles Wissenswerte für unsere Partner im LVN-Netzgebiet

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      Marktpartner

      Um als Lieferant in unserem Netzgebiet tätig werden zu können, benötigen wir vorab folgende Unterlagen von Ihnen:

      • Aktuelles Kontaktdatenblatt
      • Nachweis über den gültigen Bilanzkreisvertrag des Bilanzkreisverantwortlichen
      • Abgeschlossene Zuordnungsvereinbarung mit Ihrem Bilanzkreisverantwortlichen
      • Gültige Zuordnungsermächtigung des Bilanzkreisverantwortlichen 

       

      Wichtiger Hinweis für unsere Lieferanten 

      Erst nach Vorlage der nötigen Unterlagen können wir Sie als Lieferant in unserem System anlegen. Anschließend ist eine Verarbeitung Ihrer Anmeldungen möglich.

      Bitte lassen Sie uns die oben genannten Unterlagen deshalb mindestens 4 Wochen vor Belieferungsbeginn zukommen. Gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE, AZ: BK6-06-009) ist der Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Lieferant elektronisch abzuwickeln. Die Geschäftsprozesse beinhalten unter anderem die Erstellung und Versendung elektronischer Netznutzungsabrechnungen per EDIFACT im INVOIC-Format.

      Wir möchten darauf hinweisen, dass die LEW Verteilnetz GmbH die Vorgaben der BNetzA vollumfänglich umsetzt und beabsichtigt, ausschließlich in dem in den GPKE beschriebenen Verfahren zu kommunizieren.

       

      Unterbrechung der Anschlussnutzung

      Gemäß § 10 des Netznutzungsvertrags können Sie bei bestehenden Lieferungen eine Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) bei der LEW Verteilnetz GmbH beauftragen. Laden Sie hierzu die entsprechenden Auftragsformulare herunter. Bitte senden Sie diese Dokumente ausschließlich an netznutzung@lew-verteilnetz.de

       

      Standardlastprofile/tagesparameterabhängige Lastprofile

      1. Standardlastprofile (SLP)

      Im Netz der LEW Verteilnetz GmbH können Kunden entsprechend StromNZV §12 nach standardisierten Lastprofilen beliefert werden. Hier erfahren Sie mehr.

       

      2. Tagesparameterabhängige Lastprofile (TLP)

      Im Netz der LEW Verteilnetz GmbH können Kunden mit elektrischen Speicherheizungs-, Warmwasserspeicher- und Wärmepumpenanlagen nach dem Verfahren der tagesparameterabhängigen Lastprofile beliefert werden. Hier erfahren Sie mehr. 

       

      Wichtige Infos für Messstellenbetreiber

      Sie wollen als Messstellenbetreiber tätig werden? Dann müssen Sie gemäß § 9 des Messstellenbetriebsgesetzes mit uns als Netzbetreiber abschließen. Hierfür sieht die Bundesnetzagentur ein Standardrahmenvertrag vor. Die Vertragstexte sind bundesweit für alle Marktbeteiligten einheitlich vorgegeben und veröffentlicht. Wir sehen aus diesem Grund von einer Vertragsunterzeichnung ab.

       

      Markpartneridentifikationsnummern

      Unsere Marktpartneridentifikationsnummern (BDEW-Codenummer) lauten:

      - für den Netzbetrieb: 9900027000002

      - für den grundzuständigen Messstellenbetrieb: 9906431000000 

      Soweit Sie in unserem Netzgebiet als Messstellenbetreiber tätig werden wollen, setzen Sie sich bitte unter 0821 328-1335 oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

       

      Hinweis zur Zählerstandsübermittlung bei Schwachlastregelung

      • Der Zählerstand für den Schwachlastverbrauch ist unter der OBIS-Kennzahl 1-1; 1.8.2 zu melden.
      • Der Zählerstand außerhalb der Schwachlastzeit ist unter der OBIS-Kennzahl 1-1; 1.8.1 zu melden.
      • Die Schwachlastzeit ist täglich von 23 Uhr bis 5 Uhr.

      Weitere Hinweise zur Konzessionsabgabe-Schwachlastzeit finden Sie unter dem Download-Link Konzessionsabgabe.

      Musterverträge für öffentliche Ladesäulenbetreiber

      Zusatzrahmenvereinbarung

      Die BNetzA hat in Ihrem Beschluss  vom 21.12.2020 (BK6-20-160) den Ladesäulenbetreibern die Möglichkeit gegeben, dritten Lieferanten einen bilanziellen Netzzugang anzubieten.

      Dies ist in der „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität“ (NZR-EMob) geregelt.

      Fragen und Antworten zur Vereinbarung

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