Bitte informieren Sie sich direkt im Marktstammregister.
Nach der Registrierung der Anlage erhalten Sie eine MaStR Nummer (SEE…)
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Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein Instrument geschaffen worden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses vor allem an Stromerzeugungsanlagen soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert werden und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Die Inbetriebnahme des Registers seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgte am 31.01.2019.
Die MaStRV gilt für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen und Speicher. Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals am 31.01.2019 in Betrieb gegangen sind, gilt i. d. R. eine zweijährige Frist zur Registrierung. Diese Frist endet am 31.01.2021.
Für Neuanlagen, die nach dem Start des Webportals (Register der BNetzA) in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
Um Vergütungsansprüche von Neuanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Zuschlagszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht zu verlieren, sind die Informationen aus dem Internetauftritt der BNetzA zu beachten.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit Ihre Anlage zu registrieren finden Sie unter:
Häufig gestellte Fragen:
1. Habe ich meine Anlage registriert?
Bitte informieren Sie sich direkt im Marktstammregister.
Nach der Registrierung der Anlage erhalten Sie eine MaStR Nummer (SEE…)
2. Ist meine Anlage richtig registriert?
Nach Ihrer Registrierung erhält die LVN Ihr Ticket zur Netzbetreiberprüfung.
Sollten die Daten nicht mit den Daten des Netzbetreibers übereinstimmen, erhalten Sie als Anlagenbetreiber einen Korrekturvorschlag.
3. Ich habe zwei Anlagen über eine gemeinsame Messung (Summieranlagen) - wie muss ich diese im MaStR melden?
Die Anlagen müssen als einzelne Anlage im MaStR registriert werden.
4. Summieranlagenproblem:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie für jede Anlage einen eigenen Anlagenschlüssel haben, bei
Summieranlagen und Erweiterungen unterscheidet er sich erst nach dem „–„ in der letzten Stelle.
5. Sie erhalten einen Korrekturvorschlag aber der angegebene Wert vom Anlagenbetreiber im MaStR ist richtig.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an Marktstammdatenregister@lew-verteilnetz.de wir werden dann die notwendigen Korrekturen veranlassen.
6. Wo kann man die Marktstammdatenregisternummer finden? (SEE…)
Diese Nummer finden Sie nach der Registrierung Ihrer Anlage im Markstammdatenregisterportal.
7. Warum erhalte ich erneut einen Korrekturvorschlag im Marktstammdatenregister?
Vermutlich haben Sie den ersten Korrekturvorschlag nicht angenommen und Ihren Netzbetreiber nicht über eine Änderung informiert.
8. Anlagenbetreiber kann seinen Korrekturvorschlag nicht abschließen (aufgrund IT Fehler)
Hierzu wenden Sie sich bitte an den Betreiber des Portals, die Bundesnetzagentur.
9. Welche Fristen hat der Anlagenbetreiber zur Registrierung im Marktstammdatenregister?
Bestandsanlagenbetreiber müssen Ihre Anlage bis spätestens 31. Januar 2021 im MaStr registriert haben.
Neuanlagenbetreiber haben eine Frist von 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.
10. Woher bekomme ich einen schriftlichen Antrag zur Registrierung im MaStR?
Hierzu kontaktieren Sie bitte die Bundesnetzagentur.
11. Was ist eine bauliche Anlage und was ist eine bauliche Anlage sonstiges?
Um eine bauliche Anlage handelt es sich bei einer klassischen Einzelanlage auf dem Hausdach.
Um eine bauliche Anlage sonstiges handelt es sich z.B. wenn mehrere Anlagen vorhanden sind. Dies ist auch der Fall, wenn es sich z.B. um Wohnhaus und Garage handelt.
12. Ist meine Registrierung schon der Netzbetreiberprüfung unterzogen worden?
Dies sehen Sie an dem Status Ihres Tickets wenn Sie sich im MaStR einloggen.
13. Was ist zu tun, wenn der im MaStR registrierte Speicher dem Netzbetreiber nicht bekannt ist?
Vermutlich wurde Ihr Speicher nie durch Ihren Elektrofachbetrieb bei der LVN gemeldet.
Es ist eine Checkliste Speicher durch den Elektrofachbetrieb nachzureichen.
Aufgrund des aktuellen Situation kann es aber auch im Anmeldewesen zu Verzögerungen kommen.
14. Dem Anlagenbetreiber ist ein Fehler bei der Eingabe der Daten aufgefallen und kann auf sein Ticket nicht zugreifen.
Das Ticket wird nach der Registrierung durch den Anlagenbetreiber an den vom Anlagenbetreiber genannten Verteilnetzbetreiber geroutet. Die Anlage wird vom Verteilnetzbetreiber geprüft und bei einem Datenschiefstand mittels einer Datenkorrektur zurückgemeldet.
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