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Das LEW Kundenkonto bietet Ihnen den bequemsten Weg zu unseren Services, wann und von wo – das bestimmen Sie! Mit wenigen Klicks Zählerstand übermitteln, Abschläge anpassen oder Rechnungen einsehen.

      Gesetzliche Grundlagen

      Rechtliche Hinweise für Einspeiser

      Gesetzliche Grundlagen
      Gesetzliche Grundlagen

      EEG

      Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt Sie mit genau festgelegten Vergütungssätzen, wenn Sie Strom aus…

      • Wasserkraft
      • Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik-Anlagen)
      • Biomasse
      • Geothermie
      • Windenergie
      • Deponie-, Klär- und Grubengas

      …gewinnen. Die Vergütung ist abhängig von der Art des Primärenergieträgers, der Leistung der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.

      Ab 100 kW Leistung besteht die Pflicht zur Direktvermarktung. Hierzu benötigen Sie einen Stromhändler der Ihren Strom direkt aufnimmt und vergütet. Von uns erhalten Sie die Marktprämienzahlung.

       

      Melden Sie uns Ihre Daten!

      Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet sind, verschiedene Datenmeldungen an unterschiedliche Empfänger zu tätigen. Wir benötigen daher…

      ...den Standort und die Leistung der Anlage sowie die Strommenge, bzw. den Zählerstand

      ...alle zur Begründung des Anspruchs auf EEG-Vergütung notwendigen Unterlagen (z. B. Einsatzstofftagebuch) - bis zum 28.02. eines Jahres die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten.

      Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vergütungsanspruch verlieren, wenn Sie Ihre Unterlagen zu spät oder gar nicht einreichen.

      Nutzen Sie hierzu doch unseren bequemen Upload-Service...

       

      Marktstammdatenregister

      Als Ihr Netzbetreiber sind wir verpflichtet, Betreiber von EEG-Anlagen und von KWK-Anlagen über ihre Registrierungspflicht im MaStR und mögliche Rechtsfolgen bei Nichtregistrierung zu informieren. Der Produktivstart erfolgte am 31.1.2019. Hier können Sie sich registrieren...

       

      Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

      Einspeiser nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden unterschieden nach den Energieträgern:

      • Steinkohle
      • Braunkohle
      • Abfall
      • Biomasse
      • Gasförmige und flüssige Brennstoffe

       

      Einspeiseanlagen nach dem KWK-Gesetz sind:

      • Dampfturbinen-Anlagen
      • Gasturbinen-Anlagen
      • Verbrennungsmotoren-Anlagen
      • Stirling-Motoren
      • Dampfmotoren-Anlagen
      • Organic Rankine Cycle-Anlagen
      • Brennstoffzellen-Anlagen

       

      Die Vergütung ist jeweils abhängig von der Leistung der Anlage und dem Inbetriebnahmejahr.

      Bitte denken Sie daran:

      Der Zuschlag, den der Gesetzgeber vorsieht, hängt davon ab, ob Sie eine Zulassung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.

      Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.

       

      Die aktuelle Gesetzesnovelle können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de einsehen.

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