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Netzanschlusskosten
Für die Bereitstellung eines Netzanschlusses sowie bei dessen Änderungen (z. B. durch eine Änderung oder Erweiterung des Anschlusses durch den Bauherren) kann die LEW Verteilnetz von Ihnen die Erstattung der notwendigen Kosten verlangen. Dies ist bei einem wirtschaftlich effizienten Betrieb Ihres Anschlusses der Fall. Zur Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses an das Stromnetz der LEW Verteilnetz GmbH gibt es keinen Festbetrag.
In unserem Downloadbereich finden Sie unter anderem Preisblätter zu weiteren LEW-Service-Leistungen. Bitte schicken Sie das entsprechende Formular unterschrieben an Ihren Technischen Ansprechpartner vor Ort zurück.
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist Ihr Anteil an den Kosten, die für den Bau oder Ausbau des Stromnetzes in Ihrem Baugebiet von uns veranschlagt wird. Seine Höhe errechnet sich aus der Leistung, die Sie für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Gewerbe fordern. Gesetzlich darf ein Baukostenzuschuss nur bei Strom-Haushaltsanschlüssen berechnet werden, wenn die Leistungsanforderung über 30 Kilowatt beträgt. Der gewöhnliche Strom-Hausanschluss ist daher von Baukostenzuschüssen befreit.
Fragen zum Baukostenzuschuss?