Für die befristete Reservierung eines Verknüpfungspunktes ist die Planungsreife der angefragten Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz nachzuweisen. Der Nachweis der Planungsreife kann unter Vorlage folgender Unterlagen/Informationen nachgewiesen werden:
- vollständig eingereichte Datenblätter gemäß unseren technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung
und
- positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan/Flächennutzungsplan, Vorbescheid BImSchG, o.ä.
oder
- vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens (Beispiele):
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages bzw. des Genehmigungsantrages gemäß BImSchG durch das zuständige Amt
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der Gemeinde
- Kaufvertrag der Anlage o.ä.
Die Anmeldeunterlagen sind über einen Elektrofachbetrieb über unser digitales Installateursportal, wie bisher, einzureichen. Die Dokumente für den geforderten Nachweis sind beizufügen.
Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie ein Schreiben mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-wirtschaftlichen Verknüpfungspunkt, das als Zusage gilt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst 6 Monate ab Erstellung des Schreibens.
Die Reservierung kann zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Dazu muss ein weiterer Umsetzungsfortschritt der Erzeugungsanlage nachgewiesen werden.
Grundsätzlich muss für die Verlängerung der Reservierung ein Fortschritt des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Der Wunsch zur Verlängerung ist jeweils schriftlich mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen an uns zu melden.
Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen/Informationen eingereicht, dann wird die Zusage automatisch storniert.