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      Für Anlagenbetreiber

      Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zu Redispatch 2.0

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      Hinweis zu Verzögerungen

      • Wegen erhöhtem Anfrageaufkommen kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anrufen und E-Mails kommen. Unser Kundenservice kümmert sich schnellstmöglich um ihre Anfrage. Danke für Ihr Verständnis!

      Welche Anlagen fallen unter die Regelungen des Redispatch 2.0?

      Unter die Regelungen fallen alle Erzeugungsanlagen (Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, konventionelle Energieerzeugungsanlagen) und Speicher ab einer Leistung von 100 kW und alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind.

      Unser Video zu Redispatch 2.0: Das müssen Anlagenbetreiber wissen

      Vorschaubild Redispatch 2.0


      Welche wesentlichen Aufgaben müssen Sie im Redispatch 2.0 erfüllen?

      • Benennung der neuen Marktrollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der Technischen Ressource (BTR)

      • Bereitstellung von Stammdaten

      • Bereitstellung von Bewegungsdaten

      • Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)

      • Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)


      Grafik: Aufgaben der Anlagenbetreiber Redispatch 2.0 im Überblick

      Redispatch Aufgaben Anlagenbetreiber mit Logo

      Weitere Informationen für Anlagenbetreiber:

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