Die LVN benötigt den Zählerstand, um entweder die Netznutzung gegenüber dem Lieferanten oder die Einspeisung gegenüber dem Einspeiser abzurechnen. Beides geschieht innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen innerhalb weniger Tage. Der Zählerstand für die Netznutzung wird zusätzlich an den Lieferanten übermittelt.
Ob und wann dieser Zählerstand vom Lieferanten für eine Abrechnung gegenüber dessen Endkunden verwendet wird, liegt nicht im Verantwortungsbereich der LVN.
Bei Fragen zur Rechnungsstellung Ihres Stromverbrauchs wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten.