Für die befristete Reservierung eines Verknüpfungspunktes ist die Planungsreife der Erzeugungsanlage nachzuweisen. Beauftragen Sie dazu im ersten Schritt einen geeigneten Elektrofachbetrieb. Dieser kann die geplante Anlage bei uns anmelden und im zweiten Schritt die Planungsreife durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachweisen – beides ist ganz einfach über unser Installateur-Portal möglich. Dazu ist Folgendes nötig:
Vollständig eingereichte Datenblätter gemäß unseren technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung und positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan/Flächennutzungsplan, Vorbescheid BImSchG, o.ä.
oder
Vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens. Dafür sind zum Beispiel geeignet:
* Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages bzw. des Genehmigungsantrages gemäß BImSchG durch das zuständige Amt
* Aufstellungsbeschluss
* Beschluss der Gemeinde
* Kaufvertrag der Anlage o.ä.
Kann die Planungsreife nachgewiesen werden, erhalten Sie ein Schreiben mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-wirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Dieses gilt als Zusage.
Die Dauer der Reservierung beträgt sechs Monate ab Erstellung des Schreibens. Die Reservierung kann zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden, dazu muss ein weiterer Umsetzungsfortschritt zur Erzeugungsanlage nachgewiesen werden. Der Wunsch zur Verlängerung ist schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an uns zu melden.
Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen/Informationen eingereicht, wird die Zusage automatisch storniert.