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      Hinweis zum Wechsel Kleinunternehmerregelung

      Bitte beachten!

      Mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke vorgesehen. Danach kann einkommensteuerlich ein Liebhabereibetrieb vorliegen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen und gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklärt haben, von der Vereinfachungsregelung Gebrauch zu machen. Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben oder wenden sich an Ihren steuerlichen Berater. Nehmen Sie die Vereinfachungsregelung in Anspruch, müssen Sie keine Gewinnermittlung für das Finanzamt erstellen.

      • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich hierbei ausschließlich um eine Vereinfachungsregelung für die Einkommensteuer handelt. Daher hat das Wahlrecht keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer oder die Kleinunternehmerregelung im Rahmen Ihrer Einspeisegutschrift. Wir bitten Sie daher, sich für die Vereinfachungsregelung an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. Ihren steuerlichen Berater zu wenden.

      Merkblatt Liebhabereiwahlrecht zum Download

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