Ihr Warenkorb ist leer

Ihr persönliches Kundenkonto

Das LEW Kundenkonto bietet Ihnen den bequemsten Weg zu unseren Services, wann und von wo – das bestimmen Sie! Mit wenigen Klicks Zählerstand übermitteln, Abschläge anpassen oder Rechnungen einsehen.

      Netzanschlussprüfung

      Wenn Sie eine Einspeiseanlage unter 135 kW bauen möchten und am Anfang des Planungsprozesses wissen möchten, wo zu Ihrem gewünschten Standort ein Anschluss an das Stromnetz möglich ist, dann sind Sie hier genau richtig.

      Sie können eine unverbindliche Netzanschlussprüfung durchführen lassen. Die Prüfungsanfrage kann jeder Interessierte mittels unseres Formulars Voranfrage zum Netzanschluss einer EEG- bzw. KWK-G-Anlage. Ihren Ansprechpartner dazu finden Sie hier: Kontakt.

       

      Sie erhalten dann eine Antwort zum tagesaktuellen technischen Anschlusspunkt für die von Ihnen angefragte Erzeugungsanlage. Dieser Anschlusspunkt ist nur zum Datum des Informationsschreibens gültig. Eine Reservierung erfolgt noch nicht.

       

      Die Ermittlung von Anschlusspunkten für andere Einspeisewillige erfolgt ohne Berücksichtigung Ihrer Erzeugungsanlagen. Zukünftige Anfragen anderer Einspeisewilliger können dazu führen, dass der Ihnen mitgeteilte Anschlusspunkt in Zukunft nicht mehr zur Aufnahme der von Ihnen geplanten Einspeiseleistung geeignet ist.

      Wie kann ich anschließend eine Reservierung eines Anschlusspunktes erhalten?

      Für die befristete Reservierung eines Verknüpfungspunktes ist die Planungsreife der Erzeugungsanlage nachzuweisen. Beauftragen Sie dazu im ersten Schritt einen geeigneten Elektrofachbetrieb. Dieser kann die geplante Anlage bei uns anmelden und im zweiten Schritt die Planungsreife durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachweisen – beides ist ganz einfach über unser Installateur-Portal möglich. Dazu ist Folgendes nötig:

       

      Vollständig eingereichte Datenblätter gemäß unseren technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung und positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan/Flächennutzungsplan, Vorbescheid BImSchG, o.ä.

       

      oder

       

      Vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens. Dafür sind zum Beispiel geeignet:

       

      * Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages bzw. des Genehmigungsantrages gemäß BImSchG durch das zuständige Amt

       

      * Aufstellungsbeschluss

      * Beschluss der Gemeinde

      * Kaufvertrag der Anlage o.ä.

       

      Kann die Planungsreife nachgewiesen werden, erhalten Sie ein Schreiben mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-wirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Dieses gilt als Zusage.

       

      Die Dauer der Reservierung beträgt sechs Monate ab Erstellung des Schreibens. Die Reservierung kann zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden, dazu muss ein weiterer Umsetzungsfortschritt zur Erzeugungsanlage nachgewiesen werden. Der Wunsch zur Verlängerung ist schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an uns zu melden.

       

      Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen/Informationen eingereicht, wird die Zusage automatisch storniert.

      Die wichtigsten Fragen & Antworten auf einen Blick

      Was Sie ebenfalls interessieren könnte